Die Suche nach der genetischen Herkunft

In diesen Tagen werden die ersten Kinder volljährig, die nach 2001 einer Samenspende entsprungen sind. Seit damals verbietet das Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung die anonyme Samenspende in der Schweiz. Die Betroffenen haben das Recht, ab ihrem 18. Geburtstag zu erfahren, wer ihr biologischer Vater ist, und können dafür einen Antrag beim Bundesamt für Zivilstandswesen stellen.

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