Tarif-News

Die Tarifkommission, in welcher nebst dem SHV auch die IGGH-CH, santésuisse sowie curafutura je mit einer Stimme vertreten sind, hat sich folgender Problematik angenommen: «CTG-Überwachung in der Risikoschwangerschaft». Dabei stand die Anzahl der CTG-Kontrollen pro Tag im Fokus. 
Die Tarifkomission hat sich für folgende Interpretation entschieden:

Hebammen, Organisationen der Hebammen sowie Listengeburtshäuser sind befugt die Tarifposition A50 in Kombina-
tion mit A30 oder A32 in Zusammenarbeit mit dem Arzt (A30) oder nach ärztlicher Verordnung (A32), und dem Ein-
halten der WZW-Kriterien mehrmals am Tag anzuwenden.

Damit soll mehr Klarheit herrschen, wenn CTG-Kontrollen aus unterschiedlichen medizinischen Gründen auch mehrmals pro Tag erfolgen und folglich auch abgerechnet werden können müssen.

 

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