Immer wieder stellt sich bei der Hebammenarbeit die Frage, wann dokumentiert werden muss. Deutschland verlangt gesetzlich, dass Behandelnde ihre Arbeit «in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang» dokumentieren.
23.08.2021
27.02.2019
Die Statistik der frei praktizierenden Hebammen wurde der Ethikkommission des Kantons Zürich vorgelegt (siehe auch «Obstetrica» Nr. 11/2018, Seite 48). Diese beurteilte, dass das Projekt nicht in den Geltungsbereich des Humanforschungsprojekts fällt und demnach unbedenklich ist.
27.02.2019
Seit dem 21. Januar bietet der SHV in Zusammenarbeit mit der Health Info Net AG (HIN) interessierten Mitgliedern eine zusätzliche E-Mail-Adresse mit der Domain @obstetrica-hin.ch an. Mitglieder, die bereits ein HIN-Abo besitzen und die gewählte Domain wechseln möchten, können dies bis am 21. Mai kostenlos tun. Danach kostet die Mutation CHF 50.–.