In den Verbandsnews im Februar wurde die Interpellation durch Flavia Wasserfallen, NR/BE vorgestellt:
Nach Absage des BAG zu den KLV-Änderungsanträgen – parlamentarischer Vorstoss eingereicht
Nun hat der Bundesrat auf die eingereichten Fragen geantwortet und bietet grundsätzlich Hand für eine Anpassung im KVG – das ist sehr erfreulich! Aber die positive Haltung gibt nun die Möglichkeit, an einem möglichen Umsetzungsvorschlag mitzuwirken. Eine KVG-Revision dauert gerne 2-3 Jahre, muss durch das Parlament und ist sehr aufwändig. Aber das ist es wert, wenn die Hebammen danach – nebst den Ärztinnen- und Ärzten und Chiropraktor*innen eine Verordnungskompetenz im KVG bekämen!