Antrag Revision Art. 15 KLV «Stillberatung»: Antwort des BAG verzögert sich weiter

Im Februar 2023 hat der Verband informiert, dass im Dezember 2022 einen Änderungsantrag betreffend dem Artikel 15 KLV «Stillberatung» beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eingereicht wurde. Diese Information kann man hier nachlesen. 

Das BAG hat den Verband nun kontaktiert und (nochmals) um Geduld bis Ende Jahr für ihre Antwort gebeten. Grund für die Verzögerung seien Ausfälle im Team aufgrund von Mutterschaft. Wir warten daher weiter, leider.

Pro memoria: Die Hauptforderungen des Antrags, der interprofessionell eingereicht wurde, sind:

Welches sind die Hauptforderungen?

  • Titelanpassung: Neu: Stillberatung und Beratung über Ernährungsmöglichkeiten des Kindes
  • 5 Sitzungen anstelle der heutigen 3 in der Grundversicherung verankern
  • Stillberatungen bereits während der Schwangerschaft ermöglichen
  • Passus «Stillberatung auf ärztliche Verordnung» im Gesetzestext verankern
  • Textanpassung betreffend Ernährungsmöglichkeiten des Kindes für nichtstillende Menschen vornehmen
  • Textanpassung betreffend Beratung von Männern in homosexuellen Beziehungen vornehmen
  • Textanpassung betreffend Beratung von Menschen, die einen Säugling adoptieren oder in Pflege nehmen, vornehmen
  • Passus für individuelle Stilldauer verankern

Folgende Organisationen haben den Antrag des SHV mitunterzeichnet:

 

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Stillberatung gemäss Art. 15, KLV – Änderungsantrag beim BAG eingereicht

Im Dezember letzten Jahres haben die Verantwortlichen SHV einen Änderungsantrag für den Artikel 15, «Stillberatung» der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) beim BAG eingereicht. Solche Änderungsanträge sind sehr ressourcenintensiv, da man mit nationalen und internationalen Evidenzen argumentieren und einen Kostenimpact auf die ganze Schweiz, sollten Mehrleistungen gefordert werden, kalkulieren muss. Wir sind gespannt auf die Antwort des BAG. 

Welches sind die Hauptforderungen?

  • Titelanpassung: Neu: Stillberatung und Beratung über Ernährungsmöglichkeiten des Kindes
  • 5 Sitzungen anstelle der heutigen 3 in der Grundversicherung verankern
  • Stillberatungen bereits während der Schwangerschaft ermöglichen
  • Passus «Stillberatung auf ärztliche Verordnung» im Gesetzestext verankern
  • Textanpassung betreffend Ernährungsmöglichkeiten des Kindes für nichtstillende Menschen vornehmen
  • Textanpassung betreffend Beratung von Männern in homosexuellen Beziehungen vornehmen
  • Textanpassung betreffend Beratung von Menschen, die einen Säugling adoptieren oder in Pflege nehmen, vornehmen
  • Passus für individuelle Stilldauer verankern

Folgende Organisationen haben den Antrag des SHV mitunterzeichnet:

 

 

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