2 Neue Motionen von Irene Kälin: «Kostenbeteiligung an der Rückbildung nach Geburt» und «Kein künstliches Ende der Kostenbefreiung für alle mit der Mutterschaft in direktem Zusammenhang stehenden Leistungen»

Der SHV hat bei beiden Motionen seine Expertise geliefert und hilft so mit, diese beiden wichtigen politischen Vorstösse mit Argumenten zu untermauern. Ebenso ist der fachliche Austausch mit den Politiker*innen wichtig, damit diese alle wichtigen Argumente dafür (oder dagegen) kennen, wenn es dann um die Diskussion in den Gesundheitskomissionen und dem Parlament geht. Die Antworten des Bundesrates stehen noch aus. 

Motionstext zu «Kostenbeteiligung für Rückbildung nach der Geburt»:
Der Bundesrat wird beauftragt, das KVG im Bereich der Leistungen zur Mutterschaft wie folgt zu ergänzen: Die OKP beteiligt sich an den Kosten für einen Rückbildungskurs nach der Geburt bis maximal 300 Schweizer Franken.

Zur Motion incl. Begründung

 Motionstext zu «Kein künstliches Ende der Kostenbefreiung für alle mit der Mutterschaft in direktem Zusammenhang stehenden Leistungen»:
Der Bundesrat wird beauftragt, das KVG im Bereich der Leistungen zur Mutterschaft wie folgt zu ändern: Gesundheitliche Probleme, die in direktem Zusammenhang mit Mutterschaft/Geburt stehen, sind bis maximal ein Jahr nach der Geburt von der Kostenbeteiligung befreit.

Zur Motion incl. Begründung

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Update zu: Kostenbeteiligung bei Mutterschaft bald abgeschafft?

Im Oktober-Newsletter hat der Verband zu dieser Thematik informiert. Diese Informationen sind hier zu finden:

Kostenbeteiligung bei Mutterschaft bald abgeschafft?

Was ist seit November passiert?

Wie in der ersten News erwähnt, ist diese KVG-Revision zur Kostenbefreiung bei Mutterschaft ab dem 1 Tag der Schwangerschaft  eine Revision von vielen, welche ins kostendämpfenden Massnahmenpaket 2 verpackt wurde. Das gesamte Paket wurde von der vorbereitenden Kommission des Nationalrates sistiert, um die umstrittenen Punkte nochmals vertiefter beraten zu können. 

Damit ist nun auch die KVG-Revision zur Kostenbefreiung bei Mutterschaft mit sistiert. Bereits im Dezember/Januar haben sich die Verbandsverantwortlichen dafür eingesetzt, dass der umstrittene Punkt, dass ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit der Methode Ultraschall den Beginn der Schwangerschaft, resp. den Entbindungstermin festlegen dürfen, umgeschrieben werden solle. Diese Terminfixierung ist insofern wichtig, damit die Versicherer wissen, wie weit zurück ab Bekanntgabe der Schwangerschaft allfällige Kostenbeteiligungen von bezogenen Kranken- oder Unfallleistungen an die Schwangere zurück bezahlt werden müssen. Der Verband setzt sich dafür ein, dass im KVG keine Methode zur Terminfestlegung verankert wird und dass auch Hebammen neben den Ärztinnen und Ärzten für die Terminfestlegung berücksichtigt werden. 

Die Methodenwahl müsste auf diese Weise durch den Bundesrat festgelegt werden. 

Diese wichtige berufspolitische Arbeit wird in Zusammenarbeit mit dem  Lobbyisten, Herr Walter Stüdeli, von Köhler, Stüdeli und Partner GmbH, und interessierten und engagierten Nationalrätinnen gemacht. Wir bleiben dran!

 

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