Der Krankenversicherer KPT retourniert fälschlicherweise Rechnungen von Hebammen, welche in mehreren Kantonen Berufsausübungsbewilligungen besitzen aber nur eine ZSR-Nr. haben. In dieser spezifischen Gruppe werden automatisch alle Rechnungen retourniert, wo der «erweiterte Kanton» einen höheren Taxpunktwert vorsieht als der Wohnkanton der Hebamme oder der Kanton mit dem Geschäftssitz der Hebammenpraxis. Der Fehler konnte die Geschäftsstelle des Schweizerischen Hebammenverbandes mit der KPT klären. Das Problem liegt nun darin, dass die KPT das Software-Problem nicht so rasch wie gehofft lösen konnte und uns bat, alle Hebammen zu informieren.
Tipp: Hebammen, welche mehrere kantonale Zulassungen unter einer ZSR-Nummer subsummieren und in der Situation sind, wo der Leistungsort (massgeblicher Taxpunktwert) der Kundin einen höheren Taxpunktwert vorsieht als der Wohnkanton der Hebamme oder der Geschäftssitz der Hebammenpraxis, sollten ihre KPT-Rechnungen zurückhalten, bis das Software-Problem gelöst ist.
Oder: Klientin bitten die Rechnung direkt zu begleichen und diese informieren, sie dürfe bei der KPT die Kosten zurückfordern. Dieser Weg sollte nicht zu automatisierten Rückweisungen führen, da die Einsendung entweder per Mail oder via Post erfolgt.