Indikationen für dringliche Laborfahrten werden ebenfalls codiert

Die Tarifkommission, welche für die Interpretation und Weiterentwicklung der aktuellen Tarifstruktur verantwortlich ist, hat beschlossen, dass nach der Codierung der manifesten und nicht-manifesten Indikationen für Kontrollen während einer Risikoschwangerschaft mittels ICD-Codes im letzten Jahr, nun auch die dringlichen Laborfahrten (Tarifposition D16) codiert werden sollen. Diese werden mit den Nummern L1-L6 codiert. Die Umstellung ist im Gange und muss bis zum 01.März 2023 abgeschlossen sein. Die Software-Anbieter sind informiert und werden ihre User*innen nach Abschluss dieser Anpassung informieren. Diese ist wichtig, um dem gesetzlich verlangten Datenschutz gerecht zu werden.

NEU-Indikationen für dringliche Laborfahrten

L1

Diabetesscreening (venöse Blutentnahmen beim Glucosetoleranz-Test)

L2

Suchtest für fötale Antikörper im Blut der Mutter (venöse Blutentnahme zum Beispiel nach einem Sturz oder anderem Bauchtrauma)

L3

Urinstatus bei Verdacht auf Infekte in der Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett (Einmal-Katheter-Urin)

L4

Infektlabor bei Verdacht auf Infekte der Mutter in der Schwangerschaft/Geburt/Wochenbett (venöse Blutentnahme zur Bestimmung des CRP und der Leucozyten/Hämatogramm 1)

L5

Bilirubin-Messung bei einem ikterischen Kind (kapilläre Blutentnahme)

L6

Neugeborenen-Screening (an Feiertagen und Wochenenden, Einwurf der Karte bei Poststelle mit Wochenend-Leerung)

 

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