Herbstsession 2024: Motion 23.3405: Kostenbeteiligung an der Rückbildung nach der Geburt und Motion 23.3406: Kein künstliches Ende der Kostenbefreiung für alle mit der Mutterschaft in direktem Zusammenhang stehenden Leistungen

Die mit SHV Expertise eingereichten Motionen der Nationalrätin Irène Kälin mit den Titel 23.3405: «Kostenbeteiligung an der Rückbildung nach der Geburt» und Motion 23.3406:  «Kein künstliches Ende der Kostenbefreiung für alle mit der Mutterschaft in direktem Zusammenhang stehenden Leistungen» werden in der Herbstsession 2024 im Nationalrat (Erstrat) diskutiert: 

Worum geht es?
1. Motionstext: Der Bundesrat wird beauftragt, das KVG im Bereich der Leistungen zur Mutterschaft wie folgt zu ergänzen: Die OKP beteiligt sich an den Kosten für einen Rückbildungskurs nach der Geburt bis maximal 300 Schweizer Franken.

Auszug aus der Stellungnahme des Bundesrates, der die Motion zur Ablehnung empfiehlt:

…«Insbesondere müssten der Nutzen und die Wirtschaftlichkeit noch vertieft geprüft werden. Dies auch im Hinblick auf die geschätzte Kostenausweitung zu Lasten der OKP von ca. CHF 27 Mio. pro Jahr, bei der in der Motion genannten Kostenbeteiligung der OKP von CHF 300 an einen Rückbildungskurs für alle Mütter. Zudem ist auch unklar, welche Leistungserbringer diese Leistung in der notwendigen Qualität erbringen könnten, und welche Qualifikationen dafür notwendig wären.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass heute die medizinisch notwendigen Massnahmen von der OKP vergütet werden und sieht in einer breiten Kostenübernahme von Rückbildungskursen mit zu wenig bekanntem Nutzen ein Risiko für eine Kostenausweitung zulasten der OKP.»…

2. Motionstext: Der Bundesrat wird beauftragt, das KVG im Bereich der Leistungen zur Mutterschaft wie folgt zu ändern: Gesundheitliche Probleme, die in direktem Zusammenhang mit Mutterschaft/Geburt stehen, sind bis maximal ein Jahr nach der Geburt von der Kostenbeteiligung befreit.

Auszug aus der Stellungnahme des Bundesrates, der die Motion zur Ablehnung empfiehlt:

…«Der Bundesrat sieht, wie in seiner Stellungnahme zur Motion 21.4319 Piller Carrard „Behandlungen nach der Geburt. Verlängerung der Dauer für die Kostenübernahme“ dargelegt, keinen Grund, diese Frist zu verlängern. Es ist oft nicht möglich, und mit fortschreitender Zeit immer schwieriger, zu belegen, welche gesundheitlichen Probleme in direktem Zusammenhang mit einer Schwangerschaft oder Niederkunft stehen. Eine solche Regelung würde zu einer je nach Leistung unterschiedlichen Umsetzung führen, was die Gleichbehandlung der Versicherten gefährden würde.»…

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Der SHV empfiehlt die Annahme der Motion «Vaterschaftsurlaub soll bei neonatalem Tod nicht erlöschen» 22.4013

Anlässlich der Sondersession im April hat der SHV in Absprache mit der Motionärin, Frau Sarah Wyss, SP/BS,  folgendes Schreiben an alle Mitglieder des Nationalrates versendet: 

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder des Nationalrats

Der Nationalrat behandelt in der Sondersession am 16. oder am 17. April die Motion «Vaterschaftsurlaub soll bei neonatalem Tod nicht erlöschen»  22.4013. Der Schweizerische Hebammenverband bittet Sie, die Motion von Sarah Wyss anzunehmen.

Der Verlust eines Kindes ist stets mit unermesslichem Leid verbunden. Die Annahme der Motion ermöglicht es, dass die Eltern die ersten Tage zusammen verbringen können, wenn ihr Kind kurz nach der Geburt stirbt. Dies ist einerseits für den Trauerprozess sehr wichtig und erlaubt es andererseits, die unzähligen organisatorischen Aufgaben rund um die Autopsie oder Beisetzung fristgerecht zu erledigen. Werden die Väter gezwungen, sofort nach dem Tod des Kindes weiterzuarbeiten, so sinkt die Arbeitsqualität und das Risiko von Berufsunfällen nimmt zu.

Die Zahl der Kinder, die kurz nach der Geburt sterben, ist glücklicherweise sehr tief. Umso wichtiger ist es, dass das Parlament eine national einheitliche Lösung verabschiedet. Derzeit sind die Väter vollumfänglich vom Goodwill ihrer Arbeitgeber abhängig oder bitten den Hausarzt um eine Krankschreibung, denn die Arbeitsfähigkeit ist nicht gegeben. Selbständigerwerbende müssen den Erwerbsausfall selber decken, wenn sie ein paar Freitage benötigen, um zu Trauern.

Die Kosten der Annahme der Motion sind verhältnismässig gering, der Nutzen für die betroffenen Väter ist sehr hoch. Geht man von 200 Babys pro Jahr aus, dann entstehen in der EO maximale Kosten von CHF 600’000 (200 Väter * CHF 3’080 = Höchstbetrag).

Wir sprechen uns klar für die Annahme der Motion und damit für eine national einheitliche Lösung aus.

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2 Neue Motionen von Irene Kälin: «Kostenbeteiligung an der Rückbildung nach Geburt» und «Kein künstliches Ende der Kostenbefreiung für alle mit der Mutterschaft in direktem Zusammenhang stehenden Leistungen»

Der SHV hat bei beiden Motionen seine Expertise geliefert und hilft so mit, diese beiden wichtigen politischen Vorstösse mit Argumenten zu untermauern. Ebenso ist der fachliche Austausch mit den Politiker*innen wichtig, damit diese alle wichtigen Argumente dafür (oder dagegen) kennen, wenn es dann um die Diskussion in den Gesundheitskomissionen und dem Parlament geht. Die Antworten des Bundesrates stehen noch aus. 

Motionstext zu «Kostenbeteiligung für Rückbildung nach der Geburt»:
Der Bundesrat wird beauftragt, das KVG im Bereich der Leistungen zur Mutterschaft wie folgt zu ergänzen: Die OKP beteiligt sich an den Kosten für einen Rückbildungskurs nach der Geburt bis maximal 300 Schweizer Franken.

Zur Motion incl. Begründung

 Motionstext zu «Kein künstliches Ende der Kostenbefreiung für alle mit der Mutterschaft in direktem Zusammenhang stehenden Leistungen»:
Der Bundesrat wird beauftragt, das KVG im Bereich der Leistungen zur Mutterschaft wie folgt zu ändern: Gesundheitliche Probleme, die in direktem Zusammenhang mit Mutterschaft/Geburt stehen, sind bis maximal ein Jahr nach der Geburt von der Kostenbeteiligung befreit.

Zur Motion incl. Begründung

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Ablehnung von Motion Wasserfallen: Mutterschutz vor der Niederkunft

Die Verbandsverantwortlichen haben in der Vorbereitung dieser Motion viele Inputs und hebammenspezifische Expertise eingebracht, was von den verantwortlichen Politiker*innen sehr geschätzt wurde. 

BEGRÜNDUNG

Gemäss dem Bericht „Mutterschaftsurlaub. Erwerbsunterbrüche vor der Geburt“ in Erfüllung des Postulates 15.3793 Maury Pasquier aus dem Jahr 2018, kommt es während der Schwangerschaft in 80 Prozent der Fälle zu einem Erwerbsunterbruch. In den letzten zwei Wochen vor der Geburt sind 70 Prozent der Frauen krankgeschrieben. Nur jede 6. Frau arbeitet bis zur Geburt. Die Erwartung, dass Frauen bis zur Geburt arbeiten sollen, ist gesundheitlich nicht haltbar und in der Realität kaum möglich. Trotzdem kennen wir in der Schweiz im Gegensatz zu allen EU/EFTA-Ländern keinen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub vor der Geburt.

Die Fachwelt und insbesondere Hebammen, GynäkologInnen, Mütter- und Väterberaterinnen oder Pflegefachpersonen im Wochenbett betonen, dass es für den Geburtsverlauf und die Gesundheit von Mutter und Kind entscheidend ist, ob die schwangere Frau sich in Ruhe und mit möglichst wenig physischem oder psychischem Stress auf das Geburtsereignis vorbereiten konnte. Paradoxerweise wirkt sich die meist verbreitete sitzende und eher ruhige Büroarbeit negativ aus, weil sie die körperlichen Voraussetzungen für die Geburt verschlechtert.

Seitens Arbeitgebende gibt es gewichtige Gründe für einen vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub, weil er helfen würde, Planungsunsicherheiten zu vermeiden und die finanziellen Risiken für den Betrieb zu verringern. So geben Arbeitgebende denn auch an, dass ein zusätzlicher interner Personalaufwand entstehe, wenn Mitarbeitende wegen schwangerschaftsbedingten Erwerbsunterbrüchen mehr Arbeiten übernehmen müssen oder Neuanstellungen nötig sind. Zudem können durch die Absenzen zusätzliche Lohnkosten entstehen, wenn (noch) keine Taggelder bezahlt werden, weil die Taggeldversicherung erst nach einer Wartefrist Leistungen ausrichtet. Aktuelle Betrachtungen der Frühgeburtszahlen in verschiedenen Ländern zeigen, dass diese im coronabedingten Lockdown gesunken sind. Die Vermutung liegt nahe, dass dies auf die Ruhe vor der Geburt sowie weniger Infektionen durch verminderte Exposition zurückzuführen ist. Die vorgeburtlicher Mutterschutz wäre ein wichtiger Fortschritt, der sich positiv auf die Geburt, die Erholung im Wochenbett und die Gesundheit von Mutter und Kind auswirkt. Zudem würde eine klare Regelung für die Unternehmen, insb. KMUs mehr Planungssicherheit und finanzielle Entlastung und für GynäkologInnen sowie Versicherer mehr Klarheit schaffen.

Der Bundesrat begründet die Empfehlung zur Ablehnung der Motion vor allem aus finanziellen Gründen. Anfangs März hat nun auch der Nationalrat die Motion abgelehnt. Sehr, sehr schade! 

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