Update: Tarifvereinbarungen

Wie an der Delegiertenversammlung im vergangenen Mai erwähnt, (siehe dazu Verbandsnews unten) läuft der aktuelle Einzelleistungs-Tarifstrukturvertrag Ende 2024 aus. Der Schweizerische Hebammenverband (SHV) reichte daher fristgerecht zusammen mit den Versicherern und der Interessengemeinschaft Geburtshäuser Schweiz beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) einen Antrag auf Genehmigung einer neuen Vereinbarung zur Tarifstruktur für die Einzelleistungstarife im Bereich der ambulanten Hebammenleistungen ein. Anfang September erliess das BAG einen negativen Bescheid: Der Antrag könne nicht genehmigt werden, und die Gründe für die Ablehnung und zusätzliche Forderungen würden in einer gemeinsamen Sitzung im November detailliert erläutert. Das BAG hat die Tarifpartner aufgefordert, einen Verlängerungsantrag bis Ende 2025 einzureichen, damit die aus Sicht des BAG fehlenden Unterlagen oder Argumente nachgereicht werden können. Der SHV argumentiert gegen diese Ablehnung und hat für die erneute Eingabe eine Verlängerung bis Ende 2026 beantragt. Bis dahin bleibt die aktuelle Tarifstruktur in Kraft, es entsteht folglich keine Rechtsunsicherheit. Weitere Informationen folgen in den Verbandsnews. 

Verbandsnews zur Delegiertenversammlung vom 10. Juni nochmals lesen 

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