Der Weiterbildungszyklus 2020-2022 endet am 31.12.2022. Es ist wichtig, dass bis zu diesem Datum alle Fort- und Weiterbildungen, welche selber erfasst werden müssen aktiv im eigenen Profil auf e-log erfasst werden. Jede Bildungstätigkeit muss mit einem entsprechenden Nachweis hinterlegt sein.
Die wichtigsten Antworten zu Fragen zur Weiterbildungspflicht und zum Erfassen von Bildungstätigkeiten, Absenzen aufgrund von Unfall oder Mutterschaft oder Sitzungen finden sich hier (srollen zu E-log/Gesundheitsfachperson).
Reminder: Informationsschreiben (April 2022) zur Weiterbildungspflicht findet sich hier
06.12.2022
30.08.2022
Der Weiterbildungszyklus 2020 – 2022 endet am 31.12.2022. Die Erfüllung der Weiterbildungspflicht wird im ersten Quartal 2023 kontrolliert. Im Reglement zur Weiterbildungspflicht SHV, welches zum Geschäftsreglement SHV gehört, wurden folgende Punkte angepasst:
-Detailliertere Definition, wer die Weiterbildungspflicht SHV erfüllen muss
-Sanktion für Personen, welche zwar die geforderte Punktzahl erreicht(e) aber KEINE oder nur EINE obligatorische Weiterbildung absolviert hat.
Das Reglement wird gemeinsam vom Zentralvorstand und der Präsidentinnenkonferenz verabschiedet.