Vorinformation von der SASIS AG:
Bereinigung der aktuellen Datenerfassung
Seit dem 1.7.2022 erteilen wir für die Hebammen eine ZSR-Nummer pro Kanton, in welchem sie tätig sind. Werden Leistungen in mehreren Kantonen erbracht, muss für jeden dieser Kantone eine separate ZSR-Nummer beantragt und erteilt werden. Dieses System muss nun auch auf alle restlichen ZSR-Inhaberinnen mit einer oder mehreren Kantonserweiterungen ausgeweitet werden. Die Datenhaltung gilt für alle Leistungserbringer und Leistungserbringerinnen, die Hebammen gehören zu der letzten Gruppe, welche ans bestehende System angepasst wird.
Die Datenbereinigung startet in der Kalenderwoche 35. Die SASIS AG arbeitet eng mit der Geschäftsstelle des SHV zusammen. Die betroffenen Hebammen werden seitens SASIS AG einzeln per Briefpost kontaktiert. Die Vergabe der neuen ZSR-Nummern erfolgt kostenlos.