Inbetriebnahme des Gesundheitsberuferegisters (GesReg)

Die Revision des Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sieht in Art 40a KVG vor, dass das Departement ein Register über die nach Art 36 KVG zugelassenen Leistungserbringer*innen führt. Das neue Leistungserbringerregister dient nach Art 40b KVG dem interkantonalen Informationsaustausch über zugelassene Leistungserbringer*innen sowie dem interkantonalen Informationsaustausch über getroffene Massnahmen nach Art 38 KVG und Sanktionen nach Art 59 KVG, der Information der Versicherer und der Versicherten, statistischen Zwecken und der Festlegung der Höchstzahlen nach Art 55a KVG.

Die Führung des Registers kann der Bundesrat an einen Dritten übertragen. Der Schweizerische Hebammenverband begrüsst ein neues, umfassendes und mind. teilweise öffentlich zugängliches Register aller kantonal zugelassenen Leistungserbringer*innen.

Register unter https://www.gesreg.admin.ch/

Siehe auch die Stellungnahme des Schweizerischen Hebammenverbandes vom 18. Januar 2021, https://www.hebamme.ch/wp-content/uploads/2021/01/Antwortformular-VL-Zulassung-von-Leistungserbringern_DE_SHV.pdf

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Neue Anforderungen zum Erlangen einer Berufsausübungsbewilligung

Ab dem 1. Januar gelten in allen Kantonen neue Zulassungsbedingungen für freiberufliche Hebammen. Alle Mitglieder mit einer bereits gültigen ZSR.-Nummer sind von dieser Änderung zum jetzigen Zeitpunkt nicht betroffen Zur Unterstützung sind auf der Webseite des Schweizerischen Hebammenverbandes Dokumente vorbereitet, die den einzelnen kantonalen Stellen zugestellt werden können.

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Patient*innensicherheit in der Gesundheitspolitik

Die Motion 18.4210 von Nationalrätin Ruth Humbel (Die Mitte) wurde in beiden Räten angenommen. Der Bundesrat ist nun am Zug. Damit Gesundheitsfachpersonen in Berichts- und Lernsystemen (z.B. Critical Incident Reporting System, M&M Konferenzen) kritische Ereignisse, Fehler, Risiken und Beinahe-Schäden überhaupt melden, müssen sie sich darauf verlassen können, dass ihre Meldungen vertraulich behandelt werden.

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Wissenskarten zur Patientensicherheit

Die Stiftung Patientensicherheit Schweiz hat elf Wissenskarten erarbeitet, die anhand konkreter Lebenssituationen vielfältige Patientensicherheitsgefährdungen und -massnahmen illustrieren. Die erste heisst «Neugeborene: Ein sicherer Start ins Leben» und beschreibt, worauf es für eine sichere Behandlung auf der neonatologischen Intensivstation ankommt.

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Eidgenössischen Qualitätskommission: Starke Vertretung der Pflege

Der Bundesrat hat mit Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner-Präsidentin Sophie Ley und den beiden Pflegewissenschaftlerinnen Manuela Eicher und Franziska Zúñiga drei der 15 Sitze der neuen geschaffenen Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) mit Pflegefachpersonen besetzt.

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CIRRNET-Meldemonat November: Jede Meldung zählt

Die Stiftung Patientensicherheit Schweiz führt im November zum fünften Mal einen Meldemonat für einen ausgewählten Hot-Spot in der Patientensicherheit durch. Im Zeitraum vom 1. bis 30. November sind alle CIRRNET-Teilnehmenden aufgerufen, sich zu beteiligen.

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