Im Oktober-Newsletter hat der Verband zu dieser Thematik informiert. Diese Informationen sind hier zu finden:
Was ist seit November passiert?
Wie in der ersten News erwähnt, ist diese KVG-Revision zur Kostenbefreiung bei Mutterschaft ab dem 1 Tag der Schwangerschaft eine Revision von vielen, welche ins kostendämpfenden Massnahmenpaket 2 verpackt wurde. Das gesamte Paket wurde von der vorbereitenden Kommission des Nationalrates sistiert, um die umstrittenen Punkte nochmals vertiefter beraten zu können.
Damit ist nun auch die KVG-Revision zur Kostenbefreiung bei Mutterschaft mit sistiert. Bereits im Dezember/Januar haben sich die Verbandsverantwortlichen dafür eingesetzt, dass der umstrittene Punkt, dass ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit der Methode Ultraschall den Beginn der Schwangerschaft, resp. den Entbindungstermin festlegen dürfen, umgeschrieben werden solle. Diese Terminfixierung ist insofern wichtig, damit die Versicherer wissen, wie weit zurück ab Bekanntgabe der Schwangerschaft allfällige Kostenbeteiligungen von bezogenen Kranken- oder Unfallleistungen an die Schwangere zurück bezahlt werden müssen. Der Verband setzt sich dafür ein, dass im KVG keine Methode zur Terminfestlegung verankert wird und dass auch Hebammen neben den Ärztinnen und Ärzten für die Terminfestlegung berücksichtigt werden.
Die Methodenwahl müsste auf diese Weise durch den Bundesrat festgelegt werden.
Diese wichtige berufspolitische Arbeit wird in Zusammenarbeit mit dem Lobbyisten, Herr Walter Stüdeli, von Köhler, Stüdeli und Partner GmbH, und interessierten und engagierten Nationalrätinnen gemacht. Wir bleiben dran!