Online-Plattform «Guidelines Schweiz» (fmh.ch) – Verlinkung zu Empfehlungen des Schweizerischen Hebammenverbandes ist online

Medizinische Guidelines und Choosing Wisely Listen helfen den verantwortlichen Fachpersonen, im Interesse der bestmöglichen Behandlung der Klient*innen, Patient*innen evidenzbasierte Empfehlungen zu geben und Entscheidungen zu treffen. Für eine optimale Behandlung ist die Abwägung der Vor- und Nachteile für das Individuum und eine regelmässige Überprüfung, ob das Behandlungs- oder Betreuungsziel erreicht bzw. noch adäquat ist, von zentraler Bedeutung. Daneben ist es wichtig, die Qualität von Guidelines kritisch und nach wissenschaftlich erprobten Kriterien zu beurteilen –, damit sich Guidelines gezielt und effizient einsetzen lassen.

Der SHV unterstützt daher in Zusammenarbeit mit den ärztlichen Kolleg*innen der FMH die hohe fachliche Kompetenz und Anerkennung der Hebammen in der Schweiz. Neu finden sich alle Empfehlungen des SHV zusätzlich zur Veröffentlichung auf der eigenen Website (Qualität/Empfehlung)  auch auf der Online-Plattform «Guidelines.fmh.ch» der ärztlichen Berufsverbände.

Direktlink zum Themenbereich «Empfehlungen des Schweizerischen Hebammenverbandes»

 

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Hygieneempfehlungen

Gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe von Familystart Zürich und einer Fachexpertin für Infektionsprävention konnten Empfehlungen zur Standardhygiene in der häuslichen Hebammenarbeit erarbeitet und vom Zentralvorstand SHV genehmigt werden. 

Sowohl die Präsidentinnenkonferenz wie auch der Zentralvorstand des SHV wurden fortlaufend über den Projektstand informiert.

Geplant ist als nächster Schritt die Erstellung eines kurzen e-learnings zum Thema «Standardhygiene in der häuslichen Hebammenarbeit», um das Wissen über die korrekte Anwendung zu vertiefen und bei Bedarf gegenüber den kantonalen Gesundheitsdirektionen auszuweisen.

Link zu Familystart, nur auf Deutsch: https://www.familystart-zh.ch/hebammen/empfehlunge)

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Gutachtertätigkeit in Akkreditierungsverfahren Studiengang Hebamme

Die Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung sichert und fördert die Qualität von Lehre und Forschung an den Hochschulen in der Schweiz. Auch die Studiengänge der Hebammen werden akkreditiert. 

Hierzu werden geeignete Hebammen gesucht:

  • Erfahrung mit Akkreditierungsverfahren im Bereich der höheren Bildung;
  • angemessene Qualifikationen und wissenschaftliche und/oder berufliche Erfahrung im zu akkreditierenden Bereich;
  • Erfahrung im Bereich der Steuerung von Studienprogrammen, deren hochschulinterne Qualitätssicherung und Weiterentwicklung;
  • hinreichende Kenntnisse der schweizerischen Hochschullandschaft und des schweizerischen Gesundheitssystems, insbesondere zum Umfeld des betroffenen Studiengangs;
  • aktive Kenntnisse der Verfahrenssprache.
  • Die Gutachterinnen und Gutachter müssen unabhängig und in der Lage sein, den Studiengang unvoreingenommen zu beurteilen.

Für weitere Informationen: quality@hebamme.ch

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Nationaler Qualitätsvertrag – Finanzgesuch eingereicht

Der Schweizerische Hebammenverband hat für sein Qualitätsentwicklungskonzept, welches in Zukunft alle Hebammen erfüllen müssen, die den aktuellen Einzelleistungs- Tarifstrukturvertrag anwenden, ein Gesuch um Finanzhilfe bei der Eidgenössischen Qualitätskommission eingereicht. Dieses offizielle Vorgehen ermöglicht Leistungserbringerverbänden finanzielle Unterstützung für ihr Konzept zu beantragen…

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SHV wird Partner von «smarter medicine – Choosing Wisely Switzerland»

Der Schweizerischer Hebammenverband (SHV) schliesst sich dem wachsenden Partnernetzwerk von «smarter medicine – Choosing Wisely Switzerland» an. Damit engagiert sich der Verband gegen die medizinische Über- und Fehlversorgung in der Schweiz. «smarter medicine» knüpft an die erfolgreiche amerikanische Initiative «Choosing Wisely» an, welche zum Ziel hat, die offene Diskussion zwischen den Gesundheitsfachpersonen, den Patientinnen und Patienten sowie der Öffentlichkeit zu fördern. Es werden immer mehr Behandlungen und Abklärungen durchgeführt, welche den Patientinnen und Patienten mehr schaden als nützen. Der Trägerverein «smarter medicine – Choosing Wisely Switzerland» kämpft gegen diesen Missstand an. «smarter medicine» verfolgt den Grundsatz, dass eine Behandlung oder Betreuungsform nur dann angewendet wird, wenn sie tatsächlich zur Gesundheit und dem Wohle der Patientinnen und Patienten beiträgt. Der SHV verfolgt dieses Ziel ebenfalls und schliesst sich deshalb «smarter medicine – Choosing Wisely Switzerland» an.

Medienmitteilung des Netzwerks «smarter medicine – Choosing Wisely Switzerland» vom 10. März,

Informationen zu «smarter medicine – Choosing Wisely Switzerland»: https://www.smartermedicine.ch/de/home.html

 

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Reminder: Kantonale Berufsbewilligung und Qualitätsmassnahmen

Reminder: Kantonale Berufsbewilligung und Qualitätsmassnahmen

Per 1. Januar traten die Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) und der dazugehörigen Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) sowie der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) in Kraft. Diese Änderungen beinhalten das neue Zulassungsverfahren für ambulante Leistungserbringer*innen und den Wechsel der Zuständigkeit für die Erteilungen von Kassenzulassungen von der zuständigen Instanz der Krankenversicherer an die Kantone.

Wer als Hebamme neu eine kantonale Zulassung beantragen will, muss daher aufzeigen, dass sie/er gewisse Qualitätsmassnahmen befolgt.
Da alle Leistungserbringer*innen-Verbände, unter anderen auch der SHV, mitten in den Vertragsverhandlungen stecken und das Qualitätskonzept SHV erst am Entstehen ist, hat der SHV vorgesorgt und für diese Übergangsphase ein Schreiben verfasst, welches Hebammen, die NEU eine kantonale Berufsbewilligung anstreben, benützen können. Alle Inhaber*innen von bestehenden kantonalen Bewilligungen müssen aktuell nichts unternehmen. Sobald die Verträge resp. das Konzept durch den Bundesrat genehmigt wurden, müssen alle Leistungserbringer*innen, welche Hebammenleistungen via Grundversicherung abrechnen, das Qualitätskonzept umsetzen, unabhängig davon, ob sie eine Verbandsmitgliedschaft vorweisen können oder nicht. Der SHV wird dazu laufend informieren.

 

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Erste Sitzung der Arbeitsgruppe Qualitätssicherung

Die Tarifpartner (SHV, Interessengemeinschaft Geburtshäuser Schweiz (IGGH-CH®), curafutura, santésuisse) sind gemäss des genehmigten Einzelleistungs-Tarifstrukturvertrages verpflichtet folgendes Ziel zu erreichen: «Die Arbeitsgruppe Qualitätssicherung entwickelt eine Methode zur Messung der Qualität, welche auf der Messpflicht von Ergebnisqualitätsindikatoren (Leistungs-Outcome) und der transparenten Darlegung der Resultate auf der Ebene einzelner Leistungserbringer basiert».

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Forum Qualitätszirkel

Neu ist der SHV Mitglied beim interprofessionellen Forum für Qualitätszirkel, angesiedelt bei der Schweizerischen Gesellschaft für Innere Medizin. Im Rahmen eines Pilotversuchs haben im August und September insgesamt fünf Hebammen die interprofessionelle Ausbildung zur Moderatorin für Qualitätszirkel absolviert.

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Zeit, einen Schritt weiterzugehen

Nach neun Jahren als Qualitätsbeauftragte für frei praktizierende Hebammen beim Schweizerischen Hebammenverband ist es für Ella Benninger Zeit, einen Schritt weiter zu gehen und eine neue berufliche Herausforderung anzunehmen.

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