Die Hebammen haben eine neue KVG-Grundlage für die Hebammenarbeit in der Schweiz!

Nachdem der SHV im März 2023 auf Anregung des BAG den parlamentarischen Prozess, betreffend den initialen Themen „Abrechnung von rezeptpflichtigen Medikamenten“ und „Erweiterung der Analyseliste für Mutter und Kind“ angestossen und mit Unterstützung eines Politberaters und Lobbyisten und einzelnen Politiker*innen unser Anliegen in den damals bereits angelaufenen KVG-Revisionsprozess integriert haben, hat  das Parlament nun in der Frühjahrssession 2025 dieses KVG-Revisionspaket verabschiedet und damit auch den Art. 29 KVG der neu „Mutterschaft und Leistungen von Hebammen“ heisst, verabschiedet.

Wir haben dazu laufend informiert:

Verordnungskompetenz für Hebammen – Update zum parlamentarischen Prozess

Aktuelles zur Revision des Art. 29 KVG (Mutterschaft)

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