Die Arbeitsgruppe „Faire Pikett- und Überzeitentschädigung“ ist online!
Seit Dezember 2022 ist die Homepage der AG aufgeschaltet: www.spitalhebammen.ch. Die AG stellt sich vor, das Petitionsziel wird dargelegt und Neuigkeiten veröffentlicht. Ausserdem werden spannende Fakten publiziert, beispielsweise eine Übersicht über die Regelungen der Pikett- und Überzeitentschädigungen in den Spitälern in Zürich und Schaffhausen.
In mehr als der Hälfte der Geburtenabteilungen in Zürich und Schaffhausen beträgt die Pikettentschädigung weniger als 3.- CHF pro Stunde. Zu diesem ernüchternden Ergebnis ist die Umfrage bei den leitenden Hebammen der spitalinternen Geburtenabteilungen der Kantone Zürich und Schaffhausen gekommen. Die im Herbst 2022 durchgeführte Erhebung des IST-Zustandes ermöglicht der Arbeitsgruppe „Faire Pikett- und Überzeitentschädigung“ (AG) eine detaillierte Übersicht über die jeweiligen Regelungen zur Pikett- und Überzeitentschädigungen für angestellte Spitalhebammen.
Bei rund einem Drittel (35.7%) von den insgesamt 14 Geburtenabteilungen der Spitäler in den Kantonen Zürich und Schaffhausen sind Pikettdienste fester Bestandteil des Dienstplans. Bei den übrigen Geburtenabteilungen dienen Pikettdienste als Notlösung bei personellen Engpässen.
Der Zeitzuschlag für einen Einsatz aus dem Pikettdienst bewegt sich zwischen 10-30%, in der Mehrheit der Geburtenabteilungen (78.6%) wird jedoch kein Zeitzuschlag gutgeschrieben.
In mehr als der Hälfte (57.2%) der befragten Geburtenabteilungen wird Überzeit teilweise in Pikettbereitschaft abgebaut. Das bedeutet, dass die Mitarbeitenden ihre Überzeit auf Abruf kompensieren. Folglich haben sie nicht die gleichen Freiheiten bei der Gestaltung ihrer Freizeit, wie ohne Pikettbereitschaft.
Das kurzfristige Einspringen wird bei 64.3% der Geburtenabteilungen entlöhnt oder belohnt. Das Verständnis von Kurzfristigkeit variiert je nach Geburtenabteilung, ebenso wie die Entschädigung dafür. Die meisten Geburtenabteilungen entschädigen die Flexibilität ihrer Mitarbeitenden monetär. Hier reicht die Bandbreite von 6.- CHF pro Stunde beim Einspringen innerhalb 48 Stunden bis 100.- CHF pauschal beim Einspringen innerhalb 24, respektive 48 Stunden je nach Geburtenabteilung.
Aufgrund dieser Daten wird eine weitere Umfrage geplant: Im nächsten Schritt werden die Spitalhebammen zu ihren Vorstellungen einer fairen Pikett- und Überzeitentschädigung befragt.
Arbeitsgruppe Faire Pikett- und Überzeitentschädigung (AG genannt)
Natascha Suter, Carmen Dünki und Katja von Schulthess
Datenauswertung_Petition Spitalhebammen