Petition für faire Pikett- und Überzeitentschädigung für Spitalhebammen

Die Arbeitsgruppe „Faire Pikett- und Überzeitentschädigung“ ist online!

Seit Dezember 2022 ist die Homepage der AG aufgeschaltet: www.spitalhebammen.ch. Die AG stellt sich vor, das Petitionsziel wird dargelegt und Neuigkeiten veröffentlicht. Ausserdem werden spannende Fakten publiziert, beispielsweise eine Übersicht über die Regelungen der Pikett- und Überzeitentschädigungen in den Spitälern in Zürich und Schaffhausen.

 In mehr als der Hälfte der Geburtenabteilungen in Zürich und Schaffhausen beträgt die Pikettentschädigung weniger als 3.- CHF pro Stunde. Zu diesem ernüchternden Ergebnis ist die Umfrage bei den leitenden Hebammen der spitalinternen Geburtenabteilungen der Kantone Zürich und Schaffhausen gekommen. Die im Herbst 2022 durchgeführte Erhebung des IST-Zustandes ermöglicht der Arbeitsgruppe „Faire Pikett- und Überzeitentschädigung“ (AG) eine detaillierte Übersicht über die jeweiligen Regelungen zur Pikett- und Überzeitentschädigungen für angestellte Spitalhebammen.

Bei rund einem Drittel (35.7%) von den insgesamt 14 Geburtenabteilungen der Spitäler in den Kantonen Zürich und Schaffhausen sind Pikettdienste fester Bestandteil des Dienstplans. Bei den übrigen Geburtenabteilungen dienen Pikettdienste als Notlösung bei personellen Engpässen.

Der Zeitzuschlag für einen Einsatz aus dem Pikettdienst bewegt sich zwischen 10-30%, in der Mehrheit der Geburtenabteilungen (78.6%) wird jedoch kein Zeitzuschlag gutgeschrieben.

In mehr als der Hälfte (57.2%) der befragten Geburtenabteilungen wird Überzeit teilweise in Pikettbereitschaft abgebaut. Das bedeutet, dass die Mitarbeitenden ihre Überzeit auf Abruf kompensieren. Folglich haben sie nicht die gleichen Freiheiten bei der Gestaltung ihrer Freizeit, wie ohne Pikettbereitschaft.

Das kurzfristige Einspringen wird bei 64.3% der Geburtenabteilungen entlöhnt oder belohnt. Das Verständnis von Kurzfristigkeit variiert je nach Geburtenabteilung, ebenso wie die Entschädigung dafür. Die meisten Geburtenabteilungen entschädigen die Flexibilität ihrer Mitarbeitenden monetär. Hier reicht die Bandbreite von 6.- CHF pro Stunde beim Einspringen innerhalb 48 Stunden bis 100.- CHF pauschal beim Einspringen innerhalb 24, respektive 48 Stunden je nach Geburtenabteilung.

Aufgrund dieser Daten wird eine weitere Umfrage geplant: Im nächsten Schritt werden die Spitalhebammen zu ihren Vorstellungen einer fairen Pikett- und Überzeitentschädigung befragt.

Arbeitsgruppe Faire Pikett- und Überzeitentschädigung (AG genannt)
Natascha Suter, Carmen Dünki und Katja von Schulthess

Datenauswertung_Petition Spitalhebammen

Zur Website

 

zum Artikel
Petition für faire Pikett- und Überzeitentschädigung im Spital

Die Geschäftsstelle des SHV gibt der neu gegründeten AG „faire Pikett- und Überzeitentschädigung“ der Sektion ZH und SH in loser Folge hier Platz, um über ihr wichtiges Engagement für die Spitalhebammen zu berichten:

«Schluss mit 1.75 Schweizerfranken (CHF) Pikettgeld pro Stunde»:
Die Spitalhebammen geben sich mit dieser absurd niedrigen Entschädigung nicht mehr zufrieden. Dies bringen sie bei den regelmässigen Spitalhebammen Sitzungen der Sektion Zürich/Schaffhausen (ZH/SH) deutlich zum Ausdruck. Um die längst überholten Pikett- und Überzeitentschädigungen zeitgemäss und fair zu gestalten, haben sich drei motivierte Hebammen zur Arbeitsgruppe (AG) “Faire Pikett- und Überzeitentschädigung“ organisiert. Der Schweizer Hebammenverband (SHV), sowie der Verband des Personals öffentlicher Dienste Zürich (VPOD Zürich) unterstützen die AG.
Nicht nur die Entlohnung pro Stunde geleisteter Pikettdienst, sondern auch die Regelung der Überzeitentschädigung führt bei den Spitalhebammen zu grossem Frust.

«Finger weg von meiner Überzeit»:
Viele Betriebe setzen den Pikettdienst äusserst spontan ein, beispielsweise bei einer tiefen Arbeitsbelastung. Mitarbeitende kompensieren ihre Überzeit indem sie zu Hause auf Pikett sind. Dies kommt dem Spital zugute, während es für die Mitarbeitenden eine dauernde Erreichbarkeit und örtliche Gebundenheit mit schlechter Entlohnung und Erholungsmöglichkeit bedeutet. Die Tatsache, dass viele Betriebe die Überzeit anhand von Pikett abbauen, führt zu zusätzlicher Unzufriedenheit und verschärft die schlechten Bedingungen des Piketteinsatzes.

Petition als Weg zum spitalübergreifenden Erfolg:
Jedes Spital hat unterschiedliche Pikett- und Überzeitreglemente und kann diese im Rahmen des Arbeitsgesetztes individuell gestalten. Um unter diesen herausfordernden Bedingungen dennoch eine grossflächige Verbesserung der Pikett- und Überzeitentschädigung zu erzielen, wird die AG eine Petition lancieren.
Die Petition enthält mindestens zwei Hauptforderungen: Die Verbesserung der Pikettentschädigung und der Überzeitregelung.
Spätestens am 5. Mai 2024 steht die Petition den angestellten Spitalhebammen zur Verfügung. Die Petition soll von den Spitalhebammen des jeweiligen Spitals dem Human Ressource Management  sowie der Spitaldirektion übergeben werden. Gleichzeitig erhalten die zuständigen kantonalen Behörden die Petition. Die übergebene Petition dient als Grundlage und Hilfestellung zur spitalinternen Verhandlung.

Erste Schritte
Zu Beginn ermittelt die AG den Ist-Zustand der Pikett- und Überzeitentschädigung der Spitalhebammen im Raum ZH/SH. Es folgt ein Vergleich des Ist-Zustands mit anderen Berufsgruppen. Bei der Erarbeitung möglicher Forderungen arbeitet die AG eng mit dem VPOD Zürich zusammen. Eine Juristin oder ein Jurist prüft die Forderungen im Anschluss.
Die Datenerhebung und die Bedürfnisanalyse startet in einem ersten Schritt in den Spitälern der Sektion ZH/SH. Für die Zusammenarbeit mit anderen Sektionen ist die AG sehr offen und motiviert. Die AG hofft auf eine nationale Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Spitalhebammen.

Finanzierung des Projektes
Das Budget und die Bedingungen für die Zusammenarbeit sind in einem Mandatsvertrag zwischen der AG und dem Schweizerischen Hebammenverband, Sektion ZH und SH geregelt.
Die Homepage und die Social-Media-Kanäle sollen über die Kantonsgrenzen hinaus genutzt werden können. Die Finanzierung von Homepage und Social-Media-Kanälen liegt somit in der Verantwortung des Schweizerischen Hebammenverbandes (SHV).

«Nur gemeinsam können wir etwas verändern»
Eine breite Abstützung sowie eine gute Vernetzung unter den Spitalhebammen bilden die wichtigsten Voraussetzungen für einen nachhaltigen Erfolg. Deshalb sind wir auf die Unterstützung von Promoterinnen angewiesen, welche als Sprachrohr zwischen der AG und den Hebammenteams in den verschiedenen Spitälern dienen. Bereits haben sich Spitalhebammen der meisten Spitäler im Raum ZH/SH zu einer Gruppe von Promoterinnen zusammengeschlossen. Wir konnten eine bis fünf Hebammen pro Team für diese Aufgabe begeistern.
Die interkantonale Vernetzung findet über die Homepage und über Social Media statt, beides befindet sich im Aufbau .

Arbeitsgruppe Faire Pikett- und Überzeitentschädigung (AG genannt)
Natascha Suter, Carmen Dünki und Katja von Schulthess

 

 

 

 

zum Artikel