Statistik SHV – Datenschutzerklärung für Klientinnen ist neu digital signierbar

Im Newsletter 09/2022 haben wir zur neuen Datenschutzerklärung für die Statistik SHV informiert. Diese Informationen findet man hier.

Auf vielfachen Wunsch von Mitgliedern, das papierlose Arbeiten zu unterstützen, wurde das Dokument der Datenschutzerklärung nun dahingehend überarbeitet, dass man dieses nun am Handy/Tablet/Computer mit dem Finger/einem digitalen Stift/der Maus digital ausfüllen und signieren kann. Am Inhalt wurde nichts geändert. Der Vorgang ist, je nach verwendetem PDF-Programm der Klientin und dem genutzten Endgerät, unterschiedlich. 
Ob eine Hebamme/eine Hebammenpraxis/Organisation der Hebamme/ein Geburtshaus der Klientin die Datenschutzerklärung zusammen mit weiteren Dokumenten der Organisation per Mail/via Cloud oder auf Papier zugänglich macht oder in den AGB`s gesammelt abfragt, bleibt der  Verantwortlichen/den Verantwortlichen überlassen. Das Ziel bleibt das gleiche: Die Klientin muss ihr Einverständnis geben und dieser Vorgang muss beweisbar sein. Es ist direkt in der Erklärung erklärt, was die Hebamme machen kann/muss, wenn eine Klientin ihr Einverständnis verweigert. 
Grundsätzlich lohnt es sich, kritisch eingestellten Klientinnen und Klienten das Endprodukt – die jährlichen Statistikberichte – zugänglich zu machen, um aufzuzeigen, dass der Rückschluss auf Einzelpersonen nicht möglich ist. 

Hier und im Intranet SHV findet sich die adaptierte Datenschutzerklärung in 9 Sprachen:

Datenschutzerklaerung_Albanisch_Albanais_16012023
Datenschutzerklaerung_Deutsch_Alleman_16012023
Datenschutzerklaerung_Englisch_Anglais_16012023
Datenschutzerklaerung_Francais_Franzoesisch_16012023
Datenschutzerklaerung_Italiano_Italienisch_16012023
Datenschutzerklaerung_Kroatisch_Croate_16012023
Datenschutzerklaerung_Portugiesisch_Portugais_16012023
Datenschutzerklaerung_Serbisch_Serbe_16012023
Datenschutzerklaerung_Spanisch_Espagnol_16012023

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Statistik SHV zu den ambulanten Hebammenleistungen – bitte Abrechnung/Erfassung nicht vergessen!

Es ist von grosser Wichtigkeit, dass SÄMTLICHE im Jahre 2022 erbrachten und abrechenbaren Hebammenleistungen gemäss KLV Art. 13-16 bis am 31.1. 2023 abgerechnet sind, resp.  – je nach Anbieter – erfasst und freigegeben werden. Nur so ist es möglich einen möglichst kompletten Datensatz 2022 zu erzielen. Sämtliche Leistungen, welche NACH dem 31.1. abgerechnet oder erfasst werden, sind leider für die statistische Datenerfassung 2022 verloren.

Aktuell werden unsere Leistungen monitorisiert. Das bedeutet, zusammen mit den Versicherern müssen die Verantwortlichen des SHV und der Interessengemeinschaft der Geburtshäuser Schweiz (IGGH)  alle abgerechneten Tarif Positionen des Jahres 2021 (Referenzjahr 2018)  interpretieren und das Resultat begründen. Dies muss wiederum im 2023 mit den Daten 2022 gemacht werden. Die Berichte gehen ans BAG, resp. den Bundesrat. Unser Vertrag ist nur bis ins Jahre 2024 genehmigt und ein aussagekräftiger Monitoringbericht ist daher sehr wichtig, um eine erneute Genehmigung zu beantragen und erfolgreich genehmigt zu bekommen. Herzlichen Dank für Eure Arbeit!

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Statistik SHV: Neue Datenschutzerklärung für Klientinnen ab sofort zur Verfügung

Die bisherige Datenschutzerklärung genügt den Anforderungen des neuen Datenschutzgesetzes, welches im September 2023 in Kraft treten wird, nicht. Daher wurde in Zusammenarbeit mit der Leiterin der Stelle für Hebammenwissenschaften und dem Datenschutz-Experten der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) eine Datenschutzerklärung für die Klientinnen, deren Daten erhoben werden, und die durch frei praktizierende Hebammen betreut werden, erstellt. 
Diese Erklärung muss der Klientin versendet oder vorgelegt und allenfalls erläutert werden. Ebenfalls ist eine Unterschrift der Klientin notwendig. Diese Erklärung ist aktuell in den neun meistgesprochenen Sprachen in der Schweiz erhältlich. (siehe unten). Bei Bedarf können weitere Übersetzungen erstellt werden. 

Auszug aus der Datenschutzerklärung:

Datenschutz und Vertraulichkeit
Wir bearbeiten die erhobenen und an uns übermittelten Daten im Einklang mit den Bestimmungen des Schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) und des Gesetzes über die Information und den Datenschutz des Kantons Zürich (IDG), jeweils soweit die entsprechenden Regelungen anwendbar sind. Verantwortlich für die Datenbearbeitung ist die ZHAW, im datenschutzrechtlichen Sinne der SHV. Die Daten werden zum Zweck der oben erwähnten Statistik und Qualitätssicherung des SHV und auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung bearbeitet. Damit die Daten von verschiedenen Softwareanbietern (Abrechnungsprogramme für Hebammen) zusammengefügt und wichtige Kennwerte berechnet werden können, enthalten sie wenige persönliche Informationen wie die umgewandelte AHV-Nummer, Ihren Jahrgang und Ihren Wohnort. Diese Daten werden der Forschung am Institut für Hebammen der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) gesichert übermittelt und miteinander verbunden. Nach dem Zusammenführen werden die Daten verschlüsselt und die Rohdaten werden zwei Jahre nach den Analysen gelöscht. Verschlüsseln heisst, die schon zuvor umgewandelten AHV-Nummern werden durch zufällige Zahlen ersetzt. Zudem wird anstelle des Wohnortes der Wohnkanton aufbewahrt und Ihr Alter wird einer Kategorie zugeordnet. Aus dem verschlüsselten Datensatz können ohne Schlüssel keine Rückschlüsse auf Ihre Person gezogen werden. Der Schlüssel mit der Zuordnung der zufälligen Zahlen zu Ihren Daten bzw. zu den umgewandelten AHV-Nummern wird separat aufbewahrt. Die Daten werden an der ZHAW verschlossen verwahrt und vor unbefugten Dritten geschützt elektronisch gespeichert.
Die Veröffentlichung von Studienergebnissen erfolgt nur in anonymisierter Form, d.h. keine Personen sind erkenntlich und es können auch keine Rückschlüsse auf Personen gezogen werden. Es ist ebenfalls möglich, dass anonymisierte Daten zu einem späteren Zeitpunkt für eine sekundäre Analyse oder für Unterrichtszwecke verwendet werden.

Ethische Aspekte
Die Ethikkommission Zürich hat bestätigt, dass die Statistik des SHV nicht in den Geltungsbereich des Humanforschungsgesetzes fällt und damit keine zusätzliche Bewilligung zur Erhebung dieser Daten notwendig ist.

Damit jede Hebamme, welche Daten erhebt, datenschutzrechtlich korrekt arbeiten kann, soll die Datenschutzerklärung ab sofort angewendet werden. Die Dokumente befinden sich hier und im Intranet des SHV.

 

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