Seit 2019, als die neuen Bestimmungen des revidierten Heilmittelgesetzes (HMG) in Kraft traten, können Apothekerinnen und Apotheker unter bestimmten Voraussetzungen verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Behandlung häufiger Krankheiten abgeben. Neu enthält die Liste der betroffenen Arzneimittel zudem Medikamente zur Behandlung gynäkologischen Beschwerden wie Scheidenpilz.