Vereinfachter Zugang zu Arzneimitteln gegen urogenitale Erkrankungen

Seit 2019, als die neuen Bestimmungen des revidierten Heilmittelgesetzes (HMG) in Kraft traten, können Apothekerinnen und Apotheker unter bestimmten Voraussetzungen verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Behandlung häufiger Krankheiten abgeben. Neu enthält die Liste der betroffenen Arzneimittel zudem Medikamente zur Behandlung gynäkologischen Beschwerden wie Scheidenpilz. 

 

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Kontroverse um Misoprostol

Anfang Februar meldeten die «Süddeutsche Zeitung» und der Bayerische Rundfunk in seiner Sendung «report München», dass in deutschen Kliniken ein Medikament im sogenannten Off-Label-Use zur Geburtseinleitung verwendet wird. Das Recherchenetzwerk berichtete über gravierende Komplikationen bis hin zu Todesfällen in Zusammenhang mit Misoprostol-Gaben.

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Reaktionen auf den Bericht des Bundesrates über den Depakine-Skandal

Das Medikament Depakine des französischen Pharmaunternehmens Sanofi ist seit mehr als 50 Jahren auf dem Markt. Es ist ein weit verbreitetes und gut wirksames Medikament gegen Epilepsie. Doch schwangere Frauen sollten Depakine auf keinen Fall nehmen, denn es führt zu Geburtsschäden beim Ungeborenen. Die Arzneimittelbehörde hat den Bericht aufgrund eines Postulats verfasst, das die ehemalige Genfer Ständerätin Liliane Maury Pasquier im März 2018 eingereicht hat.

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Beratungszentrum für Arzneimittel in Schwangerschaft und Stillzeit

Das Swiss Teratogen Information Service berät Gesundheitsfachpersonen zu Sicherheit und Risiken von Arzneimitteln in Schwangerschaft und Stillzeit, sodass diese fundierte Therapieentscheidungen treffen können. Es dokumentiert in einer Datenbank den Verlauf der Schwangerschaft oder der Stillzeit, bei denen es beratend tätig war, und trägt mithilfe dieser Daten zur Forschung auf dem Gebiet der Teratovigilanz bei.

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Bundesrat will Zugang zu Arzneimitteln vereinfachen

An seiner Sitzung Mitte September hat der Bundesrat mehrere Bestimmungen verabschiedet, um das revidierte Heilmittelgesetz ab 1. Januar 2019 umzusetzen. Ab diesem Zeitpunkt werden die Voraussetzungen für die Abgabe von Arzneimitteln gelockert.

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