Der Bundesrat hat Paket 1 zur Umsetzung der Pflegeinitiative verabschiedet. Angesichts der desolaten Lage auf dem Pflegepersonalmarkt fordert der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK vom nationalen Parlament, Paket 1 sofort zu beraten und schnellstmöglich gutzuheissen. Gleichzeitig müssen die Kantone Sofortmassnahmen ergreifen, um die Berufsausstiege zu bremsen. Paket 1 entspricht dem ehemaligen indirekten Gegenvorschlag, dem das Parlament im Juni 2021 mit lediglich einer Gegenstimme bereits zugestimmt hat. «Für den SBK ist klar, dass das Parlament dieses Paket mit der Ausbildungsoffensive und dem eigenverantwortlichen Bereich durchwinken muss», sagt Yvonne Ribi, Geschäftsführerin des SBK. Alles andere wäre angesichts der mehr als kritischen Lage auf dem Personalmarkt unverständlich. «Wir befürchten, dass unnötige Diskussionen und Zeitverzögerungen den anhaltenden Exodus des Pflegepersonals noch befeuern würden». Die Zahl der offenen Stellen im Pflegebereich pro Monat steigt um rund 300 Stellen, wie der SBK in seiner Medienmitteilung zum Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai bekanntgemacht hat. Es ist bemerkenswert, dass Hebammen von diesem Massnahmepaket ausgeschlossen sind, obwohl es die Situation dieses Berufsstands ebenfalls erfordern würde (Anmerkung der Redaktion).
Quelle: Pressemitteilung des Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner https://www.sbk.ch/aktuell/news-single/pflegeinitiative-bundesrat-praesentiert-paket-1
Siehe auch Pressemitteilung des Bundesamts für Gesundheit vom 25. Mai 2022: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-89015.html
Der Bundesrat will dem Mangel an Pflegepersonal mit einer Ausbildungsoffensive begegnen. Die Ausbildung zu Pflegefachperson soll während acht Jahren mit bis zu einer Milliarde Franken durch Bund und Kantone gefördert werden. Pflegefachpersonen sollen zudem bestimmte Leistungen direkt zulasten der Sozialversicherungen abrechnen können. Mit diesen Massnahmen soll ein wichtiger Teil der Pflegeinitiative rasch umgesetzt werden. Sie waren bereits im indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative enthalten, weshalb der Bundesrat auf eine erneute Vernehmlassung verzichtet hat. Er hat die Botschaft an seiner Sitzung vom 25. Mai 2022 zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Die Pflege ist ein wichtiger Pfeiler der medizinischen Versorgung, und der Bedarf an mehr diplomierten Pflegefachpersonen steigt in den nächsten Jahren weiter an. Der Anteil älterer Personen an der Gesamtbevölkerung wird zunehmen, und damit auch der Bedarf an professioneller Pflege und Unterstützung. Bereits heute haben Spitäler und Pflegeeinrichtungen Mühe, genügend Pflegefachpersonen zu finden.
Mit einer Ausbildungsoffensive will der Bundesrat den wachsenden Bedarf im Pflegebereich angehen und damit einen zentralen Punkt des neuen Verfassungsartikels umsetzen, wie er nach Annahme der Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» verankert wurde.
Der Bundesrat hat am 12. Januar den Entscheid gefällt, die am 28. November 2021 angenommene Pflegeinitiative in zwei Etappen umzusetzen. Der SBK begrüsst das rasche Vorgehen, verlangt aber aufgrund der Dringlichkeit eine gleichzeitiges und nicht ein etappenweises Vorgehen bei der Umsetzung.
Entgegen der Aussage des Bundesrats in seiner Medienmitteilung sind für den SBK die Zuständigkeiten in wichtigen Eckpunkten bereits heute klar in Bundeskompetenz. «Basis bilden das Arbeitsgesetz und seine Verordnungen für die Arbeitsbedingungen, sowie das Krankenversicherungsgesetz für die Forderungen nach genügend Pflegenden auf allen Schichten und die angemessene Entschädigung der Pflegeleistungen», erklärt die Geschäftsführerin Yvonne Ribi. «Zudem braucht es Konkretisierungen der Verordnungen und der Bundesgesetze, die von den Kantonen umzusetzen sind. Das ist nach Annahme der Pflegeinitiative der klare Auftrag der Bundesverfassung.»
Mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten Albert Rösti (SVP Bern) will allerdings die Gesundheitskommission des Nationalrats den ehemaligen indirekten Gegenvorschlag zur Stärkung der Pflege aufsplitten. So soll die eigenständige Erbringung ausgewählter Pflegeleistungen vom Bundesrat erneut überprüft und erst im zweiten Paket verabschiedet werden.
Quellen: Medienmitteilungen des Schweizer Berufsverbands der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner vom 12. Januar, https://www.sbk.ch/aktuell/news-single?tx_news_pi1%5Bnews%5D=626&cHash=bd528ad2003bee54c539115f55db5bd2 und vom 14. Januar, https://www.sbk.ch/aktuell/news-single?tx_news_pi1%5Bnews%5D=629&cHash=f7554341882dbd981bb470574141d8a4
Siehe auch die Medienmitteilung des Bundesrates vom 12. Januar, https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-86761.html
Die Revision des Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sieht in Art 40a KVG vor, dass das Departement ein Register über die nach Art 36 KVG zugelassenen Leistungserbringer*innen führt. Das neue Leistungserbringerregister dient nach Art 40b KVG dem interkantonalen Informationsaustausch über zugelassene Leistungserbringer*innen sowie dem interkantonalen Informationsaustausch über getroffene Massnahmen nach Art 38 KVG und Sanktionen nach Art 59 KVG, der Information der Versicherer und der Versicherten, statistischen Zwecken und der Festlegung der Höchstzahlen nach Art 55a KVG.
Die Führung des Registers kann der Bundesrat an einen Dritten übertragen. Der Schweizerische Hebammenverband begrüsst ein neues, umfassendes und mind. teilweise öffentlich zugängliches Register aller kantonal zugelassenen Leistungserbringer*innen.
Register unter https://www.gesreg.admin.ch/
Siehe auch die Stellungnahme des Schweizerischen Hebammenverbandes vom 18. Januar 2021, https://www.hebamme.ch/wp-content/uploads/2021/01/Antwortformular-VL-Zulassung-von-Leistungserbringern_DE_SHV.pdf
Kenntnisse über Berufsaustritte beim Gesundheitspersonal sind zentral für die Abschätzung des künftigen Bedarfs an Fachkräften.
Über die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» wird die Bevölkerung am 28. November abstimmen.
Im vergangenen Jahr wurde eine noch nie dagewesene Anzahl von Mitarbeiter*innen im Gesundheitswesen aufgrund der COVID-19 Pandemie angegriffen, misshandelt, entführt oder sogar ermordet.
Weltweit fehlen derzeit 900’000 Hebammen, also ein Drittel der benötigten Arbeitskräfte. Dies ist eines der wichtigsten Ergebnisse des Berichts «The State of the World’s Midwifery 2021» (Die Lage des Hebammenwesens in der Welt 2021), der vom Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen, der Weltgesundheitsorganisation, der International Confederation of Midwives und ihren Partnern veröffentlicht wurde und der die Hebammenbelegschaft und die Gesundheitsressourcen in 194 Ländern bewertet.
Seit 16. März können sich Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN registrieren, bei Erfüllung der Kriterien den markenrechtlich geschützten Titel «Pflegeexpertin / Pflegeexperte APN-CH» tragen. Der Registrierungsprozess läuft über die Plattform e-log.