Interprofessionelle Fachtagung zum späten Schwangerschaftsabbruch

Die Erschütterung ist bei Eltern und Fachpersonen selten grösser, als wenn werdende Eltern während der Schwangerschaft erfahren, dass ihr freudig erwartetes Kind behindert, unheilbar oder lebensbedrohlich krank ist, oder sterben wird. Wie können wir Eltern begleiten, wenn unmenschliche Entscheide gefällt werden (müssen)? 

 

Diese brennenden Fragestellungen stehen im Zentrum der interprofessionellen Fachtagung Perinataler Kindstod «Im Spannungsfeld zwischen perinataler Palliative Care und spätem Schwangerschaftsabbruch» in Brugg. Wir laden Sie ein zu spannenden Fachinputs, regem Austausch, interdisziplinärer Vernetzung und gemeinsamer Reflexion. 

 

Herzlich willkommen sind Fachpersonen aller Berufsgruppen, die – zu einem frühen oder späteren Zeitpunkt – Familien betreuen, welche erfahren, dass ihr Kind krank oder behindert sein könnte oder möglicherweise sterben wird, und sich für die Fortsetzung oder den Abbruch der Schwangerschaft entscheiden oder entschieden haben.

Jetzt Termin notieren und am 26. Oktober 2023 gemeinsam mit anderen Hebammen und involvierten Fachpersonen mit uns mitdiskutieren.

Jetzt informieren und ab 1. Februar 2023 anmelden können Sie sich unter:  

 

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Aktuelles zum Schwangerschaftsabbruch

Der Oberste Gerichtshof der USA hat mit einer wegweisenden Entscheidung das liberale Abtreibungsrecht des Landes gekippt. «Die Verfassung gewährt kein Recht auf Abtreibung», heisst es in der Urteilsbegründung. Der mehrheitlich konservativ besetzte Supreme Court in Washington machte damit den Weg für strengere Abtreibungsgesetze frei – bis hin zu kompletten Verboten in einzelnen US-Staaten. Damit ist das aktuelle Recht auf Abtreibung in den Vereinigten Staaten nach fast einem halben Jahrhundert Geschichte. In etwa der Hälfte der Bundesstaaten dürfte es nun zu weitgehenden Einschränkungen kommen. In der Schweiz gilt die Fristenregelung, ein Abbruch in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft ist grundsätzlich straflos. Die Fristenregelung trat 2001 in Kraft und löste die damals fünfzig Jahre alten Bestimmungen im Schweizerischen Strafgesetzbuch ab. Die Kampagnenorganisation Campax forderte in ihrer Kampagne «Kein Schritt zurück» eine Loslösung aus dem Strafgesetzbuch, Abtreibung habe nichts mit dem Strafrecht zu tun, die Fristenregelung solle ins Gesundheitsrecht übertragen werden. Im letzten Jahr kam es schweizweit zu 11 000 Schwangerschaftsabbrüchen, womit die Rate im Vergleich zu 2020 konstant geblieben ist.

 

 

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Immer mehr Spitäler setzen auf Geburtshäuser

Erneut bietet ein Spital die Alternative an, ein Kind in einem Geburtshaus möglichst selbstbestimmt zur Welt zu bringen. Ab Mitte Juni können Frauen im Geburtshaus Emmental in Burgdorf gebären, wie das Spital Emmental mitteilt. Das neue Geburtshaus sei zwar im Spital integriert, werde aber selbstständig von Hebammen geführt. Dies ist gemäss Mitteilung eine Kombination, die es in der Schweiz noch nicht so oft gibt. Dank dieser Nähe haben die Frauen die Gewissheit, dass im Falle eines Notfalles rasch medizinische Hilfe geleistet werden kann. Die Umgebung sei ausserdem «familiär», schreibt das Spital. In den fünf Gebär- und Wochenbettzimmern finden sich
keine medizinischen Apparaturen. Nichts deute auf ein Spital oder Patientenzimmer hin und auch der Zugang führe nicht durch Patientenabteilungen. Im Geburtshaus
befinden sich zudem eine Küche und ein Lounge-Bereich. Geplant
ist, dass die Frauen zwei bis drei
Tage nach der Geburt im Geburts-
haus bleiben.
Quelle: Medinside vom 31. Mai,
www.medinside.ch

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Hebammen – Auf die Welt kommen

Der Alltag von Hebammen bewegt sich an der Schwelle, wo neues Leben entsteht und manchmal Leben vergeht. Der Film der Regisseurin Leila Kühni gibt einen intimen Einblick in die natürlichste Sache der Menschheit.

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Das Unsichtbare sehen: Handlungsbedarf in der vernachlässigten Krise der ungewollten Schwangerschaften

Die Hälfte! Das ist weltweit der Anteil der ungewollten Schwangerschaften. Was sagt das über unsere Werte, unsere Prioritäten und unsere Zukunft aus? Dass weltweit jede zweite Schwangerschaft eintritt, ohne dass die Frau sich dafür entschieden hat, schwanger zu sein und Mutter zu werden, ist eine besorgniserregende Erkenntnis. Im Jahresbericht 2022 des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) wird von einer «vernachlässigten Krise» gesprochen, von der jährlich 121 Millionen Frauen betroffen sind.

Vollständiger, englischer Bericht der UNFPA unter https://www.unfpa.org/sites/default/files/pub-pdf/EN_SWP22%20report_0.pdf

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Nebenwirkungen zur COVID-19-Impfung melden und erfassen

Ziel der Studie ist es, die Häufigkeit dieser Nebenwirkungen bei schwangeren und stillenden Frauen in Abhängigkeit von der Art des Impfstoffs und von individuellen Merkmalen zu messen. Alle gesammelten Informationen werden mit der «European Medicines Agency» und den Pharmakovigilanz-Systemen von Swissmedic geteilt und innerhalb der Länder verglichen.

Flyer auf Deutsch 

Registration für Schwangere oder Stillende unter www.covidvaccinemonitor.eu/ch

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Verein postpartale Depression Schweiz als nationale Anlaufstelle

Seit kurzem können sich Betroffene aus der italienischsprachigen Schweiz auf der Webseite informieren und sich gezielt Hilfe holen. Seit Oktober steht zudem die kostenlose PPD-Krisen App nicht nur auf Deutsch sondern auch auf Französisch mit allen wichtigen Funktionen zur Verfügung.

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SARS-CoV-2 in der Plazenta beim Menschen

Was passiert, wenn die menschliche Plazenta mit SARS-CoV-2 infiziert wird? Das Forscherteam von PD Dr. Marco Alves (Institut für Virologie und Immunologie IVI, Bern) und Prof. Dr. David Baud (Centre Hospitalier Universitaire Vaudois, Chuv) konnte nachweisen, dass sich die Zellen der menschlichen Plazenta mit SARS-CoV-2 infizieren können.

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