21.10.2020
Seit dem 21. September können nun Fakturen mit Behandlungsdatum ab dem 1. September von ambulanten Hebammenleistungen gemäss neuem Tarifstrukturvertrag bei den Versicherern eingereicht werden. Fragen von Tarifpartnerinnen und Tarifpartnern sowie Verbandsmitgliedern werden laufend aufgenommen.