Was mit 2 unterschiedlichen regulären Änderungsanträgen in den Bereichen Analyseliste für Hebammen und Vergütung von rezeptpflichtigen Medikamenten zuhanden BAG vor nun bereits einigen Jahren begann, hat sich bekanntlich zu einem seitens BAG verlangten parlamentarischen Prozess entwickelt im Zuge diesem klar wurde, dass alle Anliegen des SHV im Krankenversicherungsgesetz (KVG), speziell im Artikel 29 (Mutterschaft) geregelt werden müssen.
Hier geht es zu den vergangenen Verbandsnews zu diesen Themen:
27.03.2024: Update Analyseliste für Hebammen: Antwort BAG und ein erster Teilerfolg
5.12.2023: Berufspolitik für Hebammen in Bundesbern – Gute Nerven sind gefragt
23.09.2020: Antrag Revision der Analyseliste für Hebammen eingereicht
In einem intensiven Prozess zwischen dem BAG/dem Bundesamt für Justiz und dem SHV wurde mit juristischer Unterstützung an einem überarbeiteten Gesetzestext für den Artikel 29 KVG gefeilt.
Die Revision des Artikel 29 ist ja im grossen KVG-Revisionspaket mit dem Namen „Kostendämpfende Massnahmen -Paket 2“ mitinkludiert und wandert daher in diesem Paket durch die Räte. Aktuell ist der Prozess im Ständerat der Sommersession 2024, der revidierte Artikel 29 KVG ist hier zu finden ab Seite 10.
Damit man sich ein besseres Bild machen kann, findet man in dieser Tabelle den aktuell gültigen Art. 29 KVG und den zum jetzigen Stand revidierten Gesetzestext als Gegenüberstellung:
Art_29_KVG_d_aktuell_revidiert
Zu dieser aktuell revidierten Fassung hat der SHV nochmals Interpretationsfragen zuhanden der Rechtsabteilung des BAG eingereicht und wird anhand der Antworten die weiteren Schritte planen.
Update folgt.
