Die bisherige Datenschutzerklärung genügt den Anforderungen des neuen Datenschutzgesetzes, welches im September 2023 in Kraft treten wird, nicht. Daher wurde in Zusammenarbeit mit der Leiterin der Stelle für Hebammenwissenschaften und dem Datenschutz-Experten der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) eine Datenschutzerklärung für die Klientinnen, deren Daten erhoben werden, und die durch frei praktizierende Hebammen betreut werden, erstellt.
Diese Erklärung muss der Klientin versendet oder vorgelegt und allenfalls erläutert werden. Ebenfalls ist eine Unterschrift der Klientin notwendig. Diese Erklärung ist aktuell in den neun meistgesprochenen Sprachen in der Schweiz erhältlich. (siehe unten). Bei Bedarf können weitere Übersetzungen erstellt werden.
Auszug aus der Datenschutzerklärung:
Datenschutz und Vertraulichkeit
Wir bearbeiten die erhobenen und an uns übermittelten Daten im Einklang mit den Bestimmungen des Schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) und des Gesetzes über die Information und den Datenschutz des Kantons Zürich (IDG), jeweils soweit die entsprechenden Regelungen anwendbar sind. Verantwortlich für die Datenbearbeitung ist die ZHAW, im datenschutzrechtlichen Sinne der SHV. Die Daten werden zum Zweck der oben erwähnten Statistik und Qualitätssicherung des SHV und auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung bearbeitet. Damit die Daten von verschiedenen Softwareanbietern (Abrechnungsprogramme für Hebammen) zusammengefügt und wichtige Kennwerte berechnet werden können, enthalten sie wenige persönliche Informationen wie die umgewandelte AHV-Nummer, Ihren Jahrgang und Ihren Wohnort. Diese Daten werden der Forschung am Institut für Hebammen der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) gesichert übermittelt und miteinander verbunden. Nach dem Zusammenführen werden die Daten verschlüsselt und die Rohdaten werden zwei Jahre nach den Analysen gelöscht. Verschlüsseln heisst, die schon zuvor umgewandelten AHV-Nummern werden durch zufällige Zahlen ersetzt. Zudem wird anstelle des Wohnortes der Wohnkanton aufbewahrt und Ihr Alter wird einer Kategorie zugeordnet. Aus dem verschlüsselten Datensatz können ohne Schlüssel keine Rückschlüsse auf Ihre Person gezogen werden. Der Schlüssel mit der Zuordnung der zufälligen Zahlen zu Ihren Daten bzw. zu den umgewandelten AHV-Nummern wird separat aufbewahrt. Die Daten werden an der ZHAW verschlossen verwahrt und vor unbefugten Dritten geschützt elektronisch gespeichert.
Die Veröffentlichung von Studienergebnissen erfolgt nur in anonymisierter Form, d.h. keine Personen sind erkenntlich und es können auch keine Rückschlüsse auf Personen gezogen werden. Es ist ebenfalls möglich, dass anonymisierte Daten zu einem späteren Zeitpunkt für eine sekundäre Analyse oder für Unterrichtszwecke verwendet werden.
Ethische Aspekte
Die Ethikkommission Zürich hat bestätigt, dass die Statistik des SHV nicht in den Geltungsbereich des Humanforschungsgesetzes fällt und damit keine zusätzliche Bewilligung zur Erhebung dieser Daten notwendig ist.
Damit jede Hebamme, welche Daten erhebt, datenschutzrechtlich korrekt arbeiten kann, soll die Datenschutzerklärung ab sofort angewendet werden. Die Dokumente befinden sich hier und im Intranet des SHV.