Alle Tarifpartner*innen bestellen eine paritätisch zusammengesetzte Kommission für die Strukturinterpretation.
Seit dem 21. September können nun Fakturen mit Behandlungsdatum ab dem 1. September von ambulanten Hebammenleistungen gemäss neuem Tarifstrukturvertrag bei den Versicherern eingereicht werden. Fragen von Tarifpartnerinnen und Tarifpartnern sowie Verbandsmitgliedern werden laufend aufgenommen.
Anlässlich seiner Sitzung vom 1. Juli hat der Bundesrat für alle Tarifpartnerinnen und- partner überraschend den im 2018 beim Bundesamt für Gesundheit eingereichten Strukturvertrag per dato und befristet gültig bis Juni 2024 genehmigt. Weil die technische Umsetzung viel Zeit in Anspruch genommen hat, haben sich die Tarifpartnerinnen und -partner gemeinsam entschieden, dass der Vertrag per 1. September in Kraft tritt.
Seit der ersten Eingabe im Sommer 2018 gemeinsam mit allen Tarifpartnern, namentlich der Interessengemeinschaft der Geburtshäuser Schweiz, tarifsuisse ag / santésuisse und curafutura, fanden im 2019 mehrere Austauschsitzungen zwischen dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und den Tarifpartnern statt. Die erneute Eingabe beim BAG zuhanden des Bundesrates erfolgte nun Ende Januar.
Anlässlich der Delegiertenversammlung vom 16. Mai informierte der Schweizerische Hebammenverband (SHV) ausführlich über den Stand der Tarifverhandlungen. Die Verwaltungsräte von den zwei Krankenkassenverbänden curafutura und santésuisse haben das Gesamtpaket (Tarifstrukturvertrag inkl. Anhänge) im Juni genehmigt. Eine Kündigung ist hinfällig geworden.