Menstruationsurlaub und tiefere Mehrwertbesteuerung bei Hygieneprodukten

 

Wer unter Menstruationsbeschwerden leidet, soll sich in der Zürcher Stadtverwaltung künftig einen bis fünf Tage von der Arbeit dispensieren lassen können. Dies fordern die Grünen in einem Postulat im Gemeinderat. Gemäss Schätzungen leiden 25 bis 35 Prozent der Frauen unter Menstruationsschmerzen wie Rücken- Bauch oder Kopfschmerzen. Dass sie dann dennoch arbeiten müssen, wollen die Zürcher Grünen ändern – oder zumindest in einem Pilotversuch testen. In einem Postulat fordern sie, dass der Zürcher Stadtrat in einer Dienstabteilung einen Pilotversuch für einen Menstruationsurlaub durchführt mit anschliessender wissenschaftlicher Untersuchung.  Wichtig sei, dass die Angestellten dadurch keiner beruflichen Schlechterstellungen ausgesetzt seien, betonen die Grünen. Sie erhoffen sich mit einem Menstruationsurlaub nicht nur Verbesserungen für die Betroffenen, sondern auch eine Enttabuisierung der Periode.

Auf der politischen Tagesordnung die Menstruation auch, wenn es um die Finanzierung von Hygieneprodukten geht.  Produkte der Monatshygiene wie Tampons und Binden sollen günstiger werden und künftig einem reduzierten Mehrwertsteuersatz unterliegen. Dieser Meinung ist der Nationalrat. Er ist in diesem Punkt dem Bundesrat gefolgt. Künftig sollen auf Produkte der Monatshygiene nur noch 2,5 Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden. Dieser reduzierte Satz gilt für Güter des täglichen Bedarfs.

Quellen: Zürcher Tagblatt vom 2. Juni 

Zur Medienmitteilung Parlament vom 10. Mai https://www.parlament.ch/de/services/news/Seiten/2022/20220510171407744194158159038_bsd156.aspx

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CH++: pragmatisch, demokratisch, digital

CH++ ist eine organisatorisch, ideologisch und finanziell unabhängige Organisation, die in ihren Tätigkeiten und ihrer Finanzierung unabhängig ist vom Staat, politischen Parteien und Interessengruppen sowie von wirtschaftlichen Partikularinteressen. Sie steht der ganzen Bevölkerung offen, unabhängig von Beruf, Alter, Herkunft und parteipolitischer Gesinnung. CH++ setzt sich dafür ein, dass mit wissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen die demokratischen Entscheide in der Schweiz gestärkt und effizient umgesetzt werden – zum Wohle aller.

 

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Pflegeinitiative: SBK verlangt, dass Massnahmen parallel angegangen werden müssen

Der Bundesrat hat am 12. Januar den Entscheid gefällt, die am 28. November 2021 angenommene Pflegeinitiative in zwei Etappen umzusetzen. Der SBK begrüsst das rasche Vorgehen, verlangt aber aufgrund der Dringlichkeit eine gleichzeitiges und nicht ein etappenweises Vorgehen bei der Umsetzung.

Entgegen der Aussage des Bundesrats in seiner Medienmitteilung sind für den SBK die Zuständigkeiten in wichtigen Eckpunkten bereits heute klar in Bundeskompetenz. «Basis bilden das Arbeitsgesetz und seine Verordnungen für die Arbeitsbedingungen, sowie das Krankenversicherungsgesetz für die Forderungen nach genügend Pflegenden auf allen Schichten und die angemessene Entschädigung der Pflegeleistungen», erklärt die Geschäftsführerin Yvonne Ribi. «Zudem braucht es Konkretisierungen der Verordnungen und der Bundesgesetze, die von den Kantonen umzusetzen sind. Das ist nach Annahme der Pflegeinitiative der klare Auftrag der Bundesverfassung.»

Mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten Albert Rösti (SVP Bern) will allerdings die Gesundheitskommission des Nationalrats den ehemaligen indirekten Gegenvorschlag zur Stärkung der Pflege aufsplitten. So soll die eigenständige Erbringung ausgewählter Pflegeleistungen vom Bundesrat erneut überprüft und erst im zweiten Paket verabschiedet werden.

Quellen: Medienmitteilungen des Schweizer Berufsverbands der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner vom 12. Januar, https://www.sbk.ch/aktuell/news-single?tx_news_pi1%5Bnews%5D=626&cHash=bd528ad2003bee54c539115f55db5bd2 und vom 14. Januar, https://www.sbk.ch/aktuell/news-single?tx_news_pi1%5Bnews%5D=629&cHash=f7554341882dbd981bb470574141d8a4

Siehe auch die Medienmitteilung des Bundesrates vom 12. Januar, https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-86761.html

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Bundesrat setzt Massnahmen zur Dämpfung des Kostenwachstums in Kraft

Die ersten Massnahmen zur Kostendämpfung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) sind am 1. Januar in Kraft getreten. Künftig werden alle Versicherten eine Rechnungskopie erhalten, im ambulanten Bereich wird eine nationale Tariforganisation ins Leben gerufen und bei Sanktionen eine maximale Bussenhöhe festgesetzt.

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Der Bundesrat beschliesst nationale Gleichstellungsstrategie

Seit der Einführung des Frauenstimmrechts vor 50 Jahren hat die Schweiz in der Gleichstellung viele Fortschritte gemacht. Vollständig erreicht ist sie allerdings noch nicht. Um die Lücken zu schliessen, hat der Bundesrat die Gleichstellungsstrategie 2030 verabschiedet.

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