Der Bundesrat hat am 12. Januar den Entscheid gefällt, die am 28. November 2021 angenommene Pflegeinitiative in zwei Etappen umzusetzen. Der SBK begrüsst das rasche Vorgehen, verlangt aber aufgrund der Dringlichkeit eine gleichzeitiges und nicht ein etappenweises Vorgehen bei der Umsetzung.
Entgegen der Aussage des Bundesrats in seiner Medienmitteilung sind für den SBK die Zuständigkeiten in wichtigen Eckpunkten bereits heute klar in Bundeskompetenz. «Basis bilden das Arbeitsgesetz und seine Verordnungen für die Arbeitsbedingungen, sowie das Krankenversicherungsgesetz für die Forderungen nach genügend Pflegenden auf allen Schichten und die angemessene Entschädigung der Pflegeleistungen», erklärt die Geschäftsführerin Yvonne Ribi. «Zudem braucht es Konkretisierungen der Verordnungen und der Bundesgesetze, die von den Kantonen umzusetzen sind. Das ist nach Annahme der Pflegeinitiative der klare Auftrag der Bundesverfassung.»
Mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten Albert Rösti (SVP Bern) will allerdings die Gesundheitskommission des Nationalrats den ehemaligen indirekten Gegenvorschlag zur Stärkung der Pflege aufsplitten. So soll die eigenständige Erbringung ausgewählter Pflegeleistungen vom Bundesrat erneut überprüft und erst im zweiten Paket verabschiedet werden.
Quellen: Medienmitteilungen des Schweizer Berufsverbands der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner vom 12. Januar, https://www.sbk.ch/aktuell/news-single?tx_news_pi1%5Bnews%5D=626&cHash=bd528ad2003bee54c539115f55db5bd2 und vom 14. Januar, https://www.sbk.ch/aktuell/news-single?tx_news_pi1%5Bnews%5D=629&cHash=f7554341882dbd981bb470574141d8a4
Siehe auch die Medienmitteilung des Bundesrates vom 12. Januar, https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-86761.html