Am Mittwoch/Donnerstag, 24./25. Mai findet der jährliche Schweizerische Hebammenkongress im Forum Fribourg in Fribourg statt. Das Motto lautet: «Hebammen in Krisensituationen». Am Mittwoch ganztags sowie am Donnerstagmorgen werden Referate und Workshops angeboten, am Donnerstagnachmittag wird die Delegiertenversammlung durchgeführt.
Die Schweizerische Unfallversicherung (SUVA) hat als eine der grössten Unfallversicherer diese Frage mit «Ja» beantwortet. Die SUVA schreibt: «Ja, bei Coronavirus kann es sich um eine Berufskrankheit handeln. Die Anerkennung als Berufskrankheit setzt voraus, dass in der beruflichen Tätigkeit ein viel höheres Risiko besteht, an Covid-19 zu erkranken als beim Rest der Bevölkerung.
Rund 14 Mitglieder haben sich schriftlich an die Geschäftsstelle oder an den Zentralvorstand (ZV) gewandt, weil sie Fragen zur Entstehung des Videoclips zur COVID-19-Impfung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) haben oder mit dem Inhalt oder der Veröffentlichung des Videos auf der Website des SHV nicht einverstanden sind.
Wie die meisten Behörden war auch der Schweizerische Hebammenverband auf die mannigfaltigen Herausforderungen, die es bzgl. COVID-19-Pandemie unter Zeitnot zu meistern galt, ungenügend vorbereitet. Umso schöner war und ist die Erfahrung der Solidarität, welche die Verbandsspitze des SHV erleben durfte.
Die selbstständige Hebamme gehört – je nach Tätigkeitsbereich – in die Kategorie der sogenannten Härtefälle und kann unter der Voraussetzungen, dass die vorgegebenen Bestimmungen erfüllt sind, Erwerbsersatz bei der kantonalen Ausgleichskasse beantragen.
Nachdem die Rechtsabteilung des Bundesamtes für Gesundheit Anfang Mai die Präzisierung betreffend Gruppenkursen und Fünf-Personen-Regel zugunsten der Hebamme nachgeliefert hat, konnte das Schutzkonzept SHV dementsprechend adaptiert werden. Das Schutzkonzept ist in drei Sprachen auf der SHV-Website aufgeschaltet.
Das Bundesamt für Gesundheit hat am 7. April das Faktenblatt «Kostenübernahme für ambulante Leistungen auf räumliche Distanz während der COVID-19-Pandemie» publiziert. Was hilft, um die Handhabung der Vorgaben zu vereinheitlichen? Der Schweizerische Hebammenverband gibt dazu Empfehlungen ab.
Jede Hebamme / Organisation der Hebamme, die über eine verschlüsselte E-Mail-Adresse der Firma Health Info Network (HIN) verfügt, kann den neuen Service «Video-Call» via sichere HIN-Plattform nutzen. Diese Plattform darf während der Corona-Pandemie auch von Personen genutzt werden, die keine HIN-E-Mail-Adresse haben.
Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie kämpft der Schweizerische Hebammenverband (SHV) darum, dass Hebammen genügend Schutzmasken erhalten. Der Schritt in die Öffentlichkeit stiess auf mediales Echo und führte zu vielen Hilfsangeboten. In der neuen Podcastreihe «Herztöne» gibt der SHV Einblick in die momentanen Tätigkeiten an der Verbandsspitze und in die Arbeitssituation von einzelnen Hebammen.
Zusammen mit neun anderen Berufsorganisationen aus dem Gesundheitswesen hat der Schweizerische Hebammenverband die Forderung von physioswiss, Berufsverband der Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, nach Zugang zum wirtschaftlichen Massnahmenpaket auch für selbstständig erwerbende Gesundheitsfachpersonen unterstützt und den Brief an den Gesamtbundesrat mitunterzeichnet.