Update zum Schweizerischen Impfplan für Säuglinge und Kleinkinder

Neuerungen und Anpassungen 2023:

1. Impfung gegen Varizellen (Windpocken)
Die EKIF und das BAG haben die Empfehlungen zur Impfung gegen Varizellen re-evaluiert und mit dem Ziel angepasst, alle Säuglinge und noch nicht infizierte Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis zum Alter von 39 Jahren einerseits vor Varizellen, andererseits zusätzlich auch vor
einem später im Leben auftretenden Herpes Zoster (Gürtelrose) zu schützen [3].

Basisimpfung für Säuglinge:
Die Impfung gegen Varizellen wird neu als Basisimpfung für alle Säuglinge im Alter von 9 und 12 Monaten empfohlen (2-DosenImpfschema). Die Impfung soll vorzugsweise mit einem kombinierten, quadrivalenten Impfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen erfolgen (MMRV).

Nachholimpfung für Personen im Alter von 13 Monaten bis 39 Jahren:
Eine Nachholimpfung gegen Varizellen wird allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
im Alter zwischen 13 Monaten und 39 Jahren (d.h. bis zum 40. Geburtstag) empfohlen, welche bislang noch nicht an Varizellen erkrankt waren und die noch nicht insgesamt zwei Impfdosen erhalten hatten.

Die Kosten der Basisimpfung gegen Varizellen von Säuglingen und die Nachholimpfung bis zum Alter von 39 Jahren wird durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernommen.

2. Impfung gegen Meningokokken B für Risikopersonen
Seit August 2020 ist in der Schweiz ein Impfstoff zum Schutz vor Infektionen mit Meningokokken der Serogruppe B für Personen im Alter von 11–24 Jahren zugelassen (4CMenB, Bexsero®). Für definierte Personengruppen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko ab dem Alter von 2 Monaten wird seit Mai 2022 die Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe B zusätzlich zur bereits bestehenden Impfempfehlung gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W, Y empfohlen [4]. Das Impfschema ist altersabhängig, siehe Kapitel 3g. Die Kosten der Impfung gegen Meningokokken B für die in Kapitel 3g definierten Risikogruppen wird durch die
obligatorische Krankenpflegeversicherung für die Altersgruppe 11–24 Jahre übernommen.

Quellen siehe Impfplan, welcher hier eingesehen werden kann.

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Unbedingt teilnehmen: Einzige Langzeit Kohortenstudie für Gesundheitsfachpersonen und pflegende Angehörige

Das ambitionierte Projekt SCOHPICA (Swiss COhort of Healthcare Professionals and Informal CAregivers), das von Unisanté in Lausanne geleitet und seit 2021 vom BAG mitfinanziert wird, zielt darauf ab, Gesundheitsfachkräften und pflegenden Angehörigen eine Stimme zu geben, um die Ursachen für ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf und die Hindernisse bei der Personalerhaltung im Gesundheitswesen zu verstehen. Zu diesem Zweck sieht die Studie vor, die Laufbahnen der Teilnehmenden über mehrere Jahre hinweg zu verfolgen. Seit Oktober 2022 können alle in der Schweiz klinisch tätigen Gesundheitsfachkräfte am Projekt teilnehmen, indem sie sich in die Kohorte einschreiben.

Bitte unbedingt mitmachen, das ist die einzige laufende Datensammlung zu einer Studie, welche die Situation rund um den Fachkräftemangel und eben die persönlichen Gründe, den Job zu verlassen, untersuchen will. Das ist eine einmalige Chance, um mittels der erhobenen Daten eine solide Grundlage für zukünftige Projekte und  Argumente für Bund und Kantone zu erlangen! 

Hier mitmachen

 

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Stillberatung gemäss Art. 15, KLV – Änderungsantrag beim BAG eingereicht

Im Dezember letzten Jahres haben die Verantwortlichen SHV einen Änderungsantrag für den Artikel 15, «Stillberatung» der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) beim BAG eingereicht. Solche Änderungsanträge sind sehr ressourcenintensiv, da man mit nationalen und internationalen Evidenzen argumentieren und einen Kostenimpact auf die ganze Schweiz, sollten Mehrleistungen gefordert werden, kalkulieren muss. Wir sind gespannt auf die Antwort des BAG. 

Welches sind die Hauptforderungen?

  • Titelanpassung: Neu: Stillberatung und Beratung über Ernährungsmöglichkeiten des Kindes
  • 5 Sitzungen anstelle der heutigen 3 in der Grundversicherung verankern
  • Stillberatungen bereits während der Schwangerschaft ermöglichen
  • Passus «Stillberatung auf ärztliche Verordnung» im Gesetzestext verankern
  • Textanpassung betreffend Ernährungsmöglichkeiten des Kindes für nichtstillende Menschen vornehmen
  • Textanpassung betreffend Beratung von Männern in homosexuellen Beziehungen vornehmen
  • Textanpassung betreffend Beratung von Menschen, die einen Säugling adoptieren oder in Pflege nehmen, vornehmen
  • Passus für individuelle Stilldauer verankern

Folgende Organisationen haben den Antrag des SHV mitunterzeichnet:

 

 

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Kostenbeteiligung bei Mutterschaft bald abgeschafft?

Im Rahmen des Pakets 2 zur Kostendämpfung, welches der Bundesrat am 07.09.22 zuhanden des National- und Ständerates zur Diskussion veröffentlicht hat,  wurde eine eine für alle Beteiligten wichtige Ergänzung aufgenommen: Eine Präzisierung der Kostenbeteiligung bei Mutterschaft. Die geplante KVG-Änderung bietet die Möglichkeit, die rechtlichen Grundlagen bezüglich der Befreiung von der Kostenbeteiligung ab dem ärztlich bestimmten Beginn der Schwangerschaft mittels Ultraschall und bis acht Wochen nach der Niederkunft bzw. nach dem Ende der Schwangerschaft anzupassen. Endlich!
Die seit 2014 vorherrschende Praxis der Kostenbefreiung ab der 13. SSW hat zu sehr viel Ärger und teilweise hohen Rechnungen bei Schwangeren geführt. Die Versicherer haben die damalige gut gemeinte rechtliche Anpassung aber rigoros anders ausgelegt. Dieser Missstand soll nun endlich (und hoffentlich rasch!) behoben werden. Bereits in der Vernehmlassung zum Paket 2 der kostendämpfenden Massnahmen im Jahre 2020 hat der Schweizerische Hebammenverband auf diese Ungerechtigkeit hingewiesen. 

Entsprechend wird Artikel 64 Absatz 7 Buchstabe b KVG ergänzt mit den Hinweisen auf Leistungen bei Geburtsgebrechen, Unfällen und Leistungen bei straflosem Abbruch der Schwangerschaft. In Umsetzung der Motionen 19.3070 Kälin «Kostenbefreiung für Schwangere während der ganzen Schwangerschaft» und 19.3307 Addor «Vollständige Übernahme der Kosten der Leistungen bei Mutterschaft durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung» wird die Bestimmung zudem dahingehend angepasst, dass die Befreiung von der Kostenbeteiligung ab ärztlich bestimmtem Beginn der Schwangerschaft mittels Ultraschall greift.

Was heisst das genau?
Sobald diese rechtlichen Präzisierungen in Kraft treten, ist jede Schwangere ab dem ersten Tag ihrer Schwangerschaft (muss durch einen ärztlichen Ultraschall bestätigt sein) bis 8 Wochen über das Ende der Schwangerschaft (bei Fehlgeburt) oder  der Geburt von allen Kostenbeteiligungen befreit. 
Einziger Wehrmutstropfen: Trotz Intervention des SHV bei der Rechtsabteilung des BAG, dass der offizielle Beginn der Schwangerschaft auch von einer Hebamme bestimmt werden könne, wurde dies nicht mitberücksichtigt. 

Nun hoffen wir auf eine rasche Debatte in beiden Räten, damit diese für alle Beteiligten wichtigen rechtliche Präzisierungen rasch in Kraft treten können. Weitere Informationen folgen!

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Flüchtlinge aus Ukraine: Erhöhte Infektionsraten von HIV, Hepatitis B und C

Bereits haben einige kantonsärztliche Dienste Inhaberinnen und Inhaber von kantonalen Zulassungen über das Infektionsgeschehen bezüglich HIV, Virushepatitis B und C vor Kriegsausbruch in der Ukraine informiert. Damit alle Hebammen informiert sind, stellt der Verband diese Informationen hiermit allen Interessierten zur Verfügung.
Laut Daten von UNAIDS hat die Ukraine mit 41/100.000 im Jahr 2020 eine 13-fach höhere HIV-Inzidenz als Deutschland oder die Schweiz  und ist somit eines der Länder mit der höchsten Inzidenz im osteuropäischen und zentralasiatischen Raum. Im Jahr 2018 lebten im Land 240.750 Personen mit HIV. In diesem Jahr wurden 15.787 neue Infektionsfälle und 3.448 AIDS-assoziierte Todesfälle verzeichnet. Die HIV-Prävalenz in der allgemeinen Bevölkerung liegt bei 0,9-1%! Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern, in denen die HIV-Prävalenz bei Männern höher ist, sind in der Ukraine Frauen und Männer fast gleichermassen betroffen.

Außer HIV sind auch Virushepatitis B und C (HBVHCV) in der Ukraine stark prävalent. Mit einer geschätzten HBV-Prävalenz von 0,8-1,5 % und einer HCV-Prävalenz von 3-5 % in der erwachsenen Bevölkerung, gehört die Ukraine zu den Ländern mit der höchsten Belastung durch Virushepatitis in Mittel- und Osteuropa und Zentralasien.

Um die Mutter-Kind Übertragung von HIV, HBV aber auch HCV und Syphilis zu vermeiden, sollten schwangere Frauen  entsprechende Screening Tests angeboten bekommen. 
Zu beachten:
Die Analyseliste für Hebammen ist sehr veraltet, der Antrag um Revision der Analyseliste, welcher im 2020 beim BAG eingereicht wurde, ist vor den Sommerferien durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) abgelehnt worden (Siehe Verbandsnews dazu in diesem Newsletter). Das heisst, dass Hebammen in der Vorsorge aktuell kein Hepatitis C-Screening und kein aktuelles HIV-Screening anbieten und verrechnen können. Umso wichtiger ist daher die Aufklärung und Beratung der Schwangeren aber auch Frauen im Wochenbett, denn nach wie vor werden in der Schweiz nicht an allen Orten flächendeckende HIV-Screenings in der Schwangerschaft durchgeführt, resp. HCV-Screenings bei Risikogruppen. Hier braucht es daher interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen der Hebamme und dem Geburtsspital oder der mitinvolvierten Gynäkologischen Praxis. 

(Quelle: UNAIDS und Robert Koch Institut Deutschland)

Hier gibt es aktuelle Informationen auf Ukrainisch und Russisch:
Aids-Hilfe Schweiz: Informationen für Menschen aus der Ukraine 
AIDS-Hilfe Schweiz_Ukrainisch
AIDS-Hilfe Schweiz_Russisch
Gesundheitsinformationen für Schutzsuchende aus der Ukraine (SRK)_Ukrainisch

Informationen von pädiatrie schweiz:
Gesundheitsheft für Säuglinge/Kinder auf Ukrainisch

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BAG weist Anträge «Revision Analyseliste» und «Verordnungskompetenz für Hebammen» zurück

Das Bundesamt für Gesundheit weist beide Anträge mit unterschiedlichen Begründungen zurück und verweist den SHV auf den parlamentarischen Weg, Was sind die Gründe?

Antrag auf Vergütung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an die frei praktizierende Hebamme durch die Obligatorische Krankenpflegeversicherung
Die Vergütung kann nur erfolgen, wenn die Hebamme die rezeptpflichtigen Medikamente, welche sie anwendet auch selber verordnen könnte. Diese Verordnungskompetenz ist aktuell gesetzlich nicht geregelt, daher kommt es immer wieder zu Rückweisungen durch Versicherer bei der Rückvergütung von Medikamentenkosten an die Hebamme oder die Klientin.
Die Verordnungskompetenz braucht eine Anpassung des Artikel 25, des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) und für diesen Schritt wünscht sich das BAG einen parlamentarischen Auftrag. Um solch ein grosses Lobbying-Projekt starten zu können, hat der SHV bereits Kontakt mit einem professionellen politischen Lobbyingbüro aufgenommen. 
Warum ist diese Verordnungskompetenz wichtig?
Dazu haben wir bereits berichtet, diese Verbandsnews ist hier nachlesbar.

Antrag auf Revision der Analyseliste
Die Revision kann laut BAG erst erfolgen, wenn die Hebamme die Kompetenz hat, Laboranalysen am Neugeborenen selbst zu verordnen, bspw. Blutzucker- oder Bilirubinmessungen. Die sei gesetzlich eigentlich gar nicht gegeben! Somit hilft der erste Antrag zur Verordnungskompetenz im Bereich der Laboranalysen für Neugeborene auch dem Antrag auf Revision der Analyseliste. Und die restlichen Analysen, welche dringend aktualisiert und ergänzt werden müssten?
Das BAG anerkennt die Problematik, will aber die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG) zu einer Kollaboration mit dem SHV „zwingen“, da dem BAG die doppelt und dreifach verordneten Analysen bei derselben Person durch unterschiedliche Gesundheitsfachpersonen unter dem Aspekt der Kostendämpfung ein Dorn im Auge ist. Im Grundsatz spricht nichts gegen kostendämpfende Massnahmen, der SHV wehrt sich hingegen entschieden dagegen, dass er als Verband benutzt wird, um andere Gesundheitsfachpersonen zur Mitarbeit zu zwingen, währenddessen die Hebammen weiterhin Probleme haben, eine adäquate Schwangerenvorsorge ohne Kostenbeteiligung der Klientin anzubieten. 
Daher wird auch diese Thematik nun mittels parlamentarischem Lobbying ins Parlament gebracht. 

 

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