Berufspolitik für Hebammen in Bundesbern – gute Nerven sind gefragt!

In der diesjährigen Herbst- und Wintersession arbeitet der Schweizerische Hebammenverband (SHV) erstmals mit einem erfahrenen Lobbyisten zusammen. Gemeinsam engagieren sie sich in einem politischen Vorhaben, das darauf abzielt, bedeutende «Lücken in der ambulanten Hebammenarbeit» zu schliessen. Diesem Vorstoss gingen drei umfangreiche Anträge beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) voraus, die im Rahmen einer mehrjährigen Vorbereitung eingereicht wurden. Vor diesem Hintergrund war intensive Überzeugungsarbeit bei den Berufsverbänden der Gynäkologinnen und Gynäkologen, Haus- und Kinderärztinnen sowie zahlreiche Gespräche mit Politiker*innen und Anwält*innen erforderlich. Erst nach dieser gründlichen Vorarbeit konnte das eigentliche politische Engagement beginnen.

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Update: Nach Absage des BAG zu den KLV-Änderungsanträgen – parlamentarischer Vorstoss eingereicht

In den Verbandsnews im Februar wurde die  Interpellation durch Flavia Wasserfallen, NR/BE vorgestellt:

Nach Absage des BAG zu den KLV-Änderungsanträgen – parlamentarischer Vorstoss eingereicht

 

Nun hat der Bundesrat auf die eingereichten Fragen geantwortet und bietet grundsätzlich Hand für eine Anpassung im KVG – das ist sehr erfreulich! Aber die positive Haltung gibt nun die Möglichkeit, an einem möglichen Umsetzungsvorschlag mitzuwirken. Eine KVG-Revision dauert gerne 2-3 Jahre, muss durch das Parlament und ist sehr aufwändig. Aber das ist es wert, wenn die Hebammen danach  – nebst den Ärztinnen- und Ärzten und Chiropraktor*innen eine Verordnungskompetenz im KVG bekämen!

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BAG weist Anträge «Revision Analyseliste» und «Verordnungskompetenz für Hebammen» zurück

Das Bundesamt für Gesundheit weist beide Anträge mit unterschiedlichen Begründungen zurück und verweist den SHV auf den parlamentarischen Weg, Was sind die Gründe?

Antrag auf Vergütung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an die frei praktizierende Hebamme durch die Obligatorische Krankenpflegeversicherung
Die Vergütung kann nur erfolgen, wenn die Hebamme die rezeptpflichtigen Medikamente, welche sie anwendet auch selber verordnen könnte. Diese Verordnungskompetenz ist aktuell gesetzlich nicht geregelt, daher kommt es immer wieder zu Rückweisungen durch Versicherer bei der Rückvergütung von Medikamentenkosten an die Hebamme oder die Klientin.
Die Verordnungskompetenz braucht eine Anpassung des Artikel 25, des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) und für diesen Schritt wünscht sich das BAG einen parlamentarischen Auftrag. Um solch ein grosses Lobbying-Projekt starten zu können, hat der SHV bereits Kontakt mit einem professionellen politischen Lobbyingbüro aufgenommen. 
Warum ist diese Verordnungskompetenz wichtig?
Dazu haben wir bereits berichtet, diese Verbandsnews ist hier nachlesbar.

Antrag auf Revision der Analyseliste
Die Revision kann laut BAG erst erfolgen, wenn die Hebamme die Kompetenz hat, Laboranalysen am Neugeborenen selbst zu verordnen, bspw. Blutzucker- oder Bilirubinmessungen. Die sei gesetzlich eigentlich gar nicht gegeben! Somit hilft der erste Antrag zur Verordnungskompetenz im Bereich der Laboranalysen für Neugeborene auch dem Antrag auf Revision der Analyseliste. Und die restlichen Analysen, welche dringend aktualisiert und ergänzt werden müssten?
Das BAG anerkennt die Problematik, will aber die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG) zu einer Kollaboration mit dem SHV „zwingen“, da dem BAG die doppelt und dreifach verordneten Analysen bei derselben Person durch unterschiedliche Gesundheitsfachpersonen unter dem Aspekt der Kostendämpfung ein Dorn im Auge ist. Im Grundsatz spricht nichts gegen kostendämpfende Massnahmen, der SHV wehrt sich hingegen entschieden dagegen, dass er als Verband benutzt wird, um andere Gesundheitsfachpersonen zur Mitarbeit zu zwingen, währenddessen die Hebammen weiterhin Probleme haben, eine adäquate Schwangerenvorsorge ohne Kostenbeteiligung der Klientin anzubieten. 
Daher wird auch diese Thematik nun mittels parlamentarischem Lobbying ins Parlament gebracht. 

 

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